Zulassungsvoraussetzungen
Informieren Sie sich umfassend über die Zulassungsvoraussetzungen zur DAV-Ausbildung sowie über die verschiedenen Möglichkeiten, erforderliche Nachweise einzureichen.
Mathematische Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur DAV-Ausbildung ist gemäß aktueller Prüfungsordnung ein Nachweis über ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule in Deutschland sowie der Nachweis, dass Kenntnisse in Mathematik gemäß DAV-Lernzielkatalog erworben wurden, zu erbringen. Abschlüsse aus dem Ausland werden durch die Zulassungskommission auf Vergleichbarkeit individuell auf Antrag geprüft.
Der Nachweis über die mathematischen Kenntnisse kann über die folgenden drei Alternativen erbracht werden.
Sofern Ihre Hochschule über eine DAV-Korrespondentin bzw. einen DAV-Korrespondenten verfügt, ist der Nachweis über die Grundkenntnisse in Mathematik über diese bzw. diesen einzuholen.
Prüfen Sie hier →, ob Ihre Hochschule über eine Korrespondentin oder einen Korrespondenten verfügt.
Sollte Ihre Hochschule über keine DAV-Korrespondentin oder keinen DAV-Korrespondenten verfügen, kann der Nachweis durch den Nachweis ersetzt werden, dass im Studium mind. 90 Credit Points gemäß ECTS in mathematischen Prüfungsleistungen erworben wurden.
Bitte listen Sie hierfür Ihre mathematischen Prüfungsleistungen im Zulassungsantrag auf. Über die Anerkennungsfähigkeit der mathematischen Prüfungsleistungen in dieser alternativen Nachweisform entscheidet die Zulassungskommission.
Können die zwei o.g. Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, ist eine Zulassungsprüfung in Mathematik (MZP) gem. Lernzielkatalog vor der DAV zu absolvieren.
Die Zulassungsprüfung muss zeitlich vor den Prüfungen des Grund- und Spezialwissens der DAV-Ausbildung absolviert werden.
Um sich auf die MZP vorzubereiten, können Sie den Vorbereitungskurs der mit der DAV kooperierenden Universität Ulm besuchen. Alle Informationen zu dem Kurs finden Sie auf der Website der Universität Ulm.
Außerdem finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite Klausuraufgaben (inkl. Lösungsvorschlägen) aus den Vorjahren der MZP, an denen Sie sich ebenfalls zur Prüfungsvorbereitung orientieren können. Bitte beachten Sie zudem, die bei der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel.
Stochastische Zulassungsvoraussetzungen
Zusätzlich zu den vorgenannten mathematischen Kenntnissen, muss für die Zulassung zur DAV-Ausbildung ein Nachweis erbracht werden, dass Grundkenntnisse in Stochastik gemäß Lernzielkatalog erworben wurden.
Der Nachweis kann über die folgenden drei Alternativen erbracht werden.
Sofern Ihre Hochschule über eine DAV-Korrespondentin bzw. einen DAV-Korrespondenten verfügt, ist der Nachweis über die Grundkenntnisse in Stochastik über diese bzw. diesen einzuholen.
Prüfen Sie hier →, ob Ihre Hochschule über eine Korrespondentin oder einen Korrespondenten verfügt.
Sollte Ihre Hochschule über keine DAV-Korrespondentin oder keinen DAV-Korrespondenten verfügen, kann der Nachweis durch den Nachweis ersetzt werden, dass im Studium mind. 30 Credit Points gemäß ECTS in stochastischen Prüfungsleistungen erworben wurden.
Bitte listen Sie hierfür Ihre stochastischen Prüfungsleistungen im Zulassungsantrag auf. Über die Anerkennungsfähigkeit der stochastischen Prüfungsleistungen in dieser alternativen Nachweisform entscheidet die Zulassungskommission.
Können o.g. Kenntnisse in Stochastik nicht nachgewiesen werden, muss eine Zulassungsprüfung in Stochastik (SZP) gem. Lernzielkatalog vor der DAV abgelegt werden.
Die Zulassungsprüfung muss zeitlich vor den Prüfungen des Grund- und Spezialwissens der DAV-Ausbildung absolviert werden.
Um sich auf die SZP vorzubereiten, können Sie den Vorbereitungsveranstaltung der DAA besuchen. Alle Informationen zu dem Seminar finden Sie hier.
Außerdem finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite Klausuraufgaben (inkl. Lösungsvorschlägen) aus den Vorjahren der SZP, an denen Sie sich ebenfalls zur Prüfungsvorbereitung orientieren können. Bitte beachten Sie zudem, die bei der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel.