Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (im Folgenden: KI-Verordnung) hat die Europäische Union erstmals einen horizontalen Rechtsrahmen für KI-Systeme geschaffen. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Definition eines KI-Systems, niedergelegt in der Mitteilung C(2025) 5053 final vom 29. Juli 2025, sollen die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der KI-Verordnung in der Anwendungspraxis konkretisieren. Aus aktuarieller Sicht verbleibt jedoch ein erheblicher Auslegungsspielraum, insbesondere für klassische statistische Verfahren wie beispielsweise lineare und logistische Regression als Spezialfälle von Generalisierten Linearen Modellen (GLMs) sowie GLMs als Spezialfälle von Generalisierten Additiven Modellen (GAMs).












