IVS: Ohne starke bAV und ohne Kapitalmarkt ist die 70 Prozent Nettoersatzquote nicht zu schaffen
70 Prozent Nettoersatzquote: Ohne bAV nicht zu schaffen
Das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt für einen Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Bruttolohn derzeit bei 48 Prozent vor Steuern. Das entspricht etwa 56 Prozent nach Steuern. Bis zu einer Nettoersatzquote von 70 Prozent fehlen damit rund 14 Prozentpunkte. „Die 70 Prozent sind ein anspruchsvolles, aber sinnvolles Ziel. Klar ist aber: Mit der gesetzlichen Rente allein kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Die 14 Prozentpunkte müssen am Ende aus Säule 2 und 3 kommen“, sagt Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS. Dabei komme der betrieblichen Altersversorgung eine zentrale Rolle zu: „Ohne eine starke und leistungsfähige bAV sind die 70 Prozent nicht zu schaffen.“
Mehr Verbindlichkeit und Zusageformen ohne Einstandspflicht für alle Arbeitgeber
Um die angestrebte Nettoersatzquote zu erreichen, muss die betriebliche Altersversorgung deutlich breiter verankert werden. Dafür braucht es insbesondere ein Auto-Enrolment mit Opt-out: Alle Beschäftigten sollten grundsätzlich automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen werden, zugleich aber die Möglichkeit haben, sich dagegen zu entscheiden.
Zudem sollten Zusageformen ohne Einstandspflicht allen Arbeitgebern offenstehen und nicht auf die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell mit ihren hohen Zugangshürden beschränkt bleiben. „Warum soll das nicht auch für die Direktversicherung gelten?“, stellt die stellvertretende IVS-Vorsitzende Christiane Grabinski als Frage in den Raum. „Wenn wir die 70 Prozent ernst nehmen, müssen wir bei der betrieblichen Altersversorgung mutiger werden. Dies erfordert insbesondere auch einen konsequenten Paradigmenwechsel, bei dem die Zusage eines Beitrages im Vordergrund steht.“
Gesetzliche Kapitalrente: Kapitalmarktchancen auch in der Rentenphase nutzen
Neben einer starken bAV kommt auch der Ausgestaltung der gesetzlichen Kapitalrente eine zentrale Bedeutung zu. Die gesetzliche Kapitalrente sollte auch in der Rentenphase die Chancen des Kapitalmarktes nutzen. Das führt zu höheren Renten, bedeutet aber gleichzeitig, dass diese schwanken können. „Eine kapitalmarktorientierte Rente muss nicht jedes Jahr gleich hoch sein. Entscheidend ist, die Chancen des Kapitalmarkts auch im Ruhestand zu nutzen und Schwankungen professionell zu steuern“, so Dr. Friedemann Lucius, stellvertretender Vorsitzender des IVS. So können Schwankungen beispielsweise über kollektive Puffer gedämpft werden. Gleichzeitig muss klar sein: Stabilität hat einen Preis. Je stärker Schwankungen gedämpft oder sogar ausgeschlossen werden, desto geringer fallen auf lange Sicht die zu erwartenden Rentenzahlungen aus.
Schwedenrente: Nicht 1:1 kopieren, sondern an deutsche Verhältnisse anpassen
Das schwedische System zeigt, dass eine kapitalmarktorientierte Rente mit einem hohen Aktienanteil auch in der Rentenphase möglich ist. Vergleichbare Gestaltungen gibt es in Deutschland bislang nur in der privaten Altersvorsorge der 3. Säule, und dort nur in Gestalt nicht förderfähiger Produkte. „Die starken Schwankungen, denen Rentnerinnen und Rentner dabei ausgesetzt sind, sehen wir kritisch, da sie die breite Akzeptanz solcher Modelle gefährden können“, so Lucius.
Das IVS spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, in der Rentenphase zusätzliche kollektive Kapitalpuffer vorzusehen, mit denen Schwankungen abgefedert werden können. Die Zielrente aus der reinen Beitragszusage ist aus Sicht des IVS hervorragend geeignet, um eine kapitalmarktorientierte Rentenphase mit einer geeigneten Dämpfungsmechanik zu verbinden. Die dafür notwendige Versorgungstechnik und die Mechanismen zur Anpassung der laufenden Leistungen sind in Deutschland bereits entwickelt und könnten entsprechend genutzt werden. „Die Schweden machen sicherlich vieles richtig. Aber an dieser Stelle sollten wir sie nicht 1:1 kopieren, sondern unseren eigenen Weg gehen“, betont Oecking.


