Gestaltungsvorschläge zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission - DAV und IVS beziehen Stellung
Die konkreten Umsetzungen der Empfehlungen sind jedoch mit zahlreichen versicherungsmathematischen, finanziellen und regulatorischen Fragestellungen verbunden. Dies gilt insbesondere für die realistische Modellierung von Kapitalmarkt- und Lebenserwartungsentwicklungen, die Ausgestaltung der gesetzlichen Kapitalrente insbesondere in der Rentenphase, die Bewertung und Absicherung von Risiken sowie das sachgerechte Zusammenspiel der drei Säulen.
Ziel sollte es sein, die anstehenden Reformschritte gemeinsam mit Politik, Verwaltung und den weiteren beteiligten Akteuren so auszugestalten, dass sie langfristig finanzierbar, transparent, risikoadäquat und versicherungsmathematisch belastbar sind. Hierzu ist eine fachlich fundierte Begleitung unerlässlich. DAV und IVS bieten daher an, ihre versicherungsmathematische Expertise auch in dem weiteren Entwicklungs- und Umsetzungsprozess einzubringen. Als berufsständische Vereinigungen der Aktuarinnen und Aktuare in Deutschland verfügen sie über langjährige Erfahrung bei der Bewertung und Gestaltung komplexer und langfristig ausgerichteter Altersversorgungssysteme. Diese Expertise steht insbesondere für die weitere Konkretisierung der Empfehlungen, die Entwicklung geeigneter Berechnungs- und Bewertungsverfahren sowie die Prüfung ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Säulen der Alterssicherung in Deutschland zur Verfügung.
Ansparphase der gesetzlichen Kapitalrente (Empfehlung 28)
Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung um ein kapitalgedecktes Vorsorgeelement zu ergänzen. DAV und IVS begrüßen die stärkere Nutzung der Kapitaldeckung. Sie stellt die gesetzliche Alterssicherung langfristig auf eine breitere Finanzierungsbasis und kann dadurch dazu beitragen, die Auswirkungen des demografischen Wandels für das umlagefinanzierte Element abzufedern.
Die langfristige Leistungsfähigkeit eines solchen Systems hängt insbesondere von der Kapitalanlage und den mit ihr verbundenen Chancen und Risiken ab. Für die realistische Einschätzung der zu erwartenden Leistungen sind die verwendeten Annahmen über die langfristige Entwicklung der Kapitalmärkte kritisch zu hinterfragen und mit Sensitivitäten zu validieren. Die konkreten Ausgestaltungen von Anspar- und Rentenphase beeinflussen sich gegenseitig und stellen gemeinsame Anforderungen an Kapitalanlage und Risikosteuerung. DAV und IVS halten es daher für erforderlich, Anspar- und Rentenphase nicht getrennt, sondern in einem Gesamtkonzept zu konzipieren.
Die Alterssicherungskommission orientiert sich in ihrer Empfehlung zur Kapitalrente explizit an der schwedischen Prämienrente als internationalem Vorbild. Die wesentlichen Gestaltungsmerkmale dienen daher als Referenz, auch wenn man einige Gestaltungsaspekte durchaus kritisch hinterfragen sollte.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
