Verantwortungsvoller Einsatz von KI in der Versicherungswirtschaft braucht aktuarielles Know-how

KI bietet der Versicherungswirtschaft erhebliche Potenziale, doch der Nutzen entsteht erst durch die fachkundige Anwendung“, erklärte Daniela Rode, Vorsitzende des Ausschusses ADS/AI und Vorständin der DAV. „Entscheidend ist dabei eine fundierte Methodenwahl, Modellierung sowie die Prüfung und Überwachung der Modelle. Aktuarinnen und Aktuare verbinden mathematisch-statistische Expertise mit versicherungsspezifischem Branchenwissen und regulatorischem Verständnis. So sorgen sie dafür, dass KI transparent, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei eingesetzt wird.“
KI umfasst ein breites Spektrum an Methoden – von generativer KI und Sprachmodellen, die unstrukturierte Daten verarbeiten können, bis hin zu prädiktiver KI und etablierten statistischen Verfahren, die typischerweise mit strukturierten historischen Daten arbeiten. Klassische statistische Verfahren wie verallgemeinerte lineare Modelle bleiben insbesondere aufgrund ihrer hohen Nachvollziehbarkeit von zentraler Bedeutung in der aktuariellen Arbeit, z.B. in der Risikomodellierung und Tarifierung. Ihre Stärken zeigt KI heute vor allem in kundennahen Prozessen wie der schnellen Schadenbearbeitung, der automatisierten Dokumentenprüfung und im Kundendialog.
Wichtig ist laut DAV eine klare Abgrenzung zwischen Statistik und KI, um Unsicherheiten zu vermeiden, Doppelregulierung zu verhindern und Innovationen zu fördern. Die DAV spricht sich dafür aus, dass etablierte statistische Verfahren nicht unter die KI-Definition fallen sollten. Diese basieren auf fest vorgegebenen mathematischen Regeln, liefern bei gleichen Eingaben reproduzierbare Ergebnisse und verfügen nicht über adaptive oder autonome Entscheidungsmechanismen. Zudem sind ihre Modelle und Parameter im Vergleich zu vielen KI-Verfahren transparenter, sodass Ergebnisse leichter überprüft und erklärt werden können.
Mit dem europäischen „AI Act“ gelten seit 2025 verbindliche Anforderungen an den Einsatz von KI-Systemen, insbesondere an Qualifikation und Governance. Unternehmen müssen laut Artikel 4 sicherstellen, dass Mitarbeitende über ausreichende Kompetenzen im Umgang mit KI verfügen.
Die DAV hat ihr Aus- und Weiterbildungsangebot entsprechend angepasst: Neben dem neuen verpflichtenden Grundwissenfach „Data Science und Künstliche Intelligenz“ wurde Anfang 2026 mit „Fit4AI kompakt“ eine zweitägige zertifizierte Weiterbildung für bestehende Aktuarinnen und Aktuare geschaffen. Damit knüpft sie an ihr langjähriges Engagement im Bereich KI an: Bereits seit 2018 bietet die Vereinigung in der Ausbildung die Spezialisierung zum „Certified Actuarial Data Scientist“ (CADS) und vielfältige Weiterbildungen zu KI-Themen an und hat die Relevanz dieses Zukunftsfeldes früh erkannt. „Ein verantwortungsvoller KI-Einsatz entsteht durch das Zusammenspiel von Daten- und Methodenkompetenz, fundiertem Domänenwissen sowie Expertise in Versicherungstechnik und Regulatorik“, konstatierte Rode im Pressegespräch. „Aktuarinnen und Aktuare spielen dabei eine Schlüsselrolle.“
Die DAV begleitet die Entwicklung und Nutzung von KI aktiv durch Leitlinien, klare Definitionen, Best Practices, Aus- und Weiterbildung sowie den intensiven Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Ziel ist ein transparenter, verlässlicher und verantwortungsvoller Einsatz von KI in der Versicherungswirtschaft.
