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22.05.2026 | Pressemeldung
2 min Lesezeit

Kapitalgedeckte Alterssicherung stärken: DAV fordert flächendeckende und lebenslange Absicherung

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. begrüßt die aktuellen Reformen zur betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge als wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren kapitalgedeckten Alterssicherung. Zugleich mahnen die deutschen Aktuarinnen und Aktuare an, die Reformen konsequent auf das Ziel einer flächendeckenden und lebenslangen Einkommenssicherung im Alter auszurichten.

Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV
Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV

„Eine Alterssicherung, die allein auf Umlagefinanzierung basiert, steht langfristig nur auf einem Bein. Für mehr Stabilität braucht es ein zweites starkes Standbein in Form kapitalgedeckter Alterssicherung“, erklärte Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV, im Rahmen des heute stattfindenden digitalen Jahrespressegespräches der DAV. Dazu müsse der Kapitalmarkt stärker genutzt und Investitionen in Sachwerte gefördert werden. Die Reform der privaten Altersvorsorge sei grundsätzlich geeignet, Vermögensbildung zu stärken. Entscheidend sei jedoch, dass daraus auch eine verlässliche Alterssicherung entstehe.

Aus Sicht der DAV kann echte Alterssicherung nur durch ein lebenslanges Einkommen gewährleistet werden. Individuelle Sparpläne und reine Vermögensbildung reichten dafür nicht aus. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten aber sowohl im Bereich Riester als auch in der Verbreitung der bAV gezeigt, dass freiwillige Lösungen insbesondere jene Menschen nicht erreichen, die besonders auf zusätzliche Alterssicherung angewiesen seien. „Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit. In der dritten Säule hat sich der Gesetzgeber gegen die verpflichtende lebenslange Absicherung entschieden. Damit werden Auto-Enrolment-Modelle oder ein Obligatorium im Bereich der bAV zum Mittel der Wahl“, betonte Adelhardt. 

Um Arbeitgeber nicht übermäßig zu belasten, spricht sich die DAV für klare und ausgewogene Rahmenbedingungen aus. „Lebenslange Leistung aus einer verpflichtenden kapitalgedeckten Alterssicherung darf nicht mit einer Einstandspflicht der Arbeitgeber verbunden sein, unabhängig davon, ob diese mit oder ohne Garantien ausgestaltet sind“, so Adelhardt. Bereits bestehende betriebliche Versorgungssysteme müssten auf ein etwaiges Obligatorium angerechnet werden können. Gleichzeitig brauche es vereinfachte und standardisierte Prozesse für Unternehmen und Beschäftigte, um die Teilnahme an kapitalgedeckter Versorgung möglichst unkompliziert zu gestalten.

Darüber hinaus sieht die DAV Reformbedarf in der Rentenphase. Flexiblere Modelle mit moderat schwankenden Rentenleistungen könnten höhere langfristige Renditen ermöglichen und damit insgesamt höhere lebenslange Alterseinkommen schaffen. Voraussetzung dafür sei ein regulatorischer Rahmen, der langfristig hohe Investitionsquoten in Sachwerte zulasse. Derzeit verhindere das Steuerrecht, dass solche Modelle an der staatlichen Förderung partizipieren können.

Besonders großes Potenzial sieht die DAV bei Infrastrukturinvestitionen. „Die langfristigen Verpflichtungen der Alterssicherung passen strukturell hervorragend zu langfristigen Infrastrukturprojekten“, so Adelhardt. Die Politik sei daher gefordert, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für entsprechende Investitionen in Deutschland und Europa zu schaffen. Staatliche Investitionsvorgaben lehnt die DAV hingegen ab, da sie die Verantwortung der Einrichtungen der Alterssicherung für ihre Anlageentscheidungen verwässern würden.
 

Downloads

2026_05_22_PM_DAV_Alterssicherung.pdf Foliensatz DAV-Pressegespräch 2026 ( PDF )
Mariella Linkert
mariella.linkert​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-236

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