Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten.


Mit dem Relaunch unserer Website möchten wir diese kurze Anleitung zu Verfügung stellen, was wo zu finden ist, wie die Suchfunktion funktioniert und wie Fachpapiere künftig zur Verfügung gestellt werden.
