Fortsetzung der Artikelserie: Beispiele zur Mittelfristplanung unter IFRS - Teil III
Die Serie behandelt anhand von ausgewählten Beispielen, wie sich typische Managemententscheidungen auf die zukünftigen IFRS-Abschlüsse in der Mehrjahresplanung im Zeitraum von drei bis fünf Jahren auswirken. Betrachtet werden u. a. Änderungen der Asset-Strategie, Änderungen oder teilweise Einstellung des Neugeschäfts und Restrukturierungsmaßnahmen. Die voraussichtlichen Effekte auf die zukünftigen IFRS-Abschlüsse werden in qualitativer Form dargestellt und können sowohl ex-ante zur vorherigen Abwägung im Rahmen der Entscheidungsfindung als auch ex-post zur nachträglichen Plausibilisierung der tatsächlichen IFRS-Abschlüsse verwendet werden. Der Fokus liegt auf der möglichst anschaulichen Diskussion von Beispielen zum Einstieg in die komplexe IFRS-17-Materie, nicht auf der ausführlichen konzeptionellen Analyse des Rechnungslegungsstandards. Die wesentlichen verwendeten Begriffe und Größen aus IFRS und Solvency II sind im Glossar definiert. Wir nutzen dabei den kürzlich veröffentlichten Ergebnisbericht [1] der Unterarbeitsgruppe „IFRS 17-KPI“ der AG IFRS des Ausschusses Rechnungslegung und Regulierung.
In dieser Fortsetzung analysieren wir, wie sich einerseits die teilweise Einstellung des Neugeschäfts und andererseits die Steigerung des Neugeschäfts über den eigenen Vertrieb auf die zukünftigen IFRS-Abschlüsse auswirken können.
Teilweise Einstellung von Neugeschäft
Wir betrachten die folgende Ausgangssituation: Ein Versicherungsunternehmen entscheidet sich, das Neugeschäft ganz oder teilweise einzustellen.
Einordnung in IFRS-Kontext: Im PAA-Umfeld bzw. bei einjährigen oder sehr kurz laufenden Verträgen unterscheiden sich die versicherungstechnischen Auswirkungen unter HGB und IFRS in unserer Erwartung wenig , bei lang laufenden Verträgen mit Gewinnbeteiligung umso mehr. Aber auch außerhalb der Versicherungstechnik im Other Result unter IFRS können Nebeneffekte bspw. aus Restrukturierungsaufwänden [2] entstehen, die in einer Mittelfristplanung berücksichtigt werden müssen.
Effekte in der Bilanz: Im nach VFA und GMM bewerteten Geschäft verliert die LRC bzw. die CSM für den Teil des eingestellten Geschäfts den Wachstumstreiber Neugeschäft. Erwartete zukünftige Zahlungsströme oder erwartete zukünftige Service-Gewinne (aus dem CSM-Release) werden nicht durch neue Kohorten von Neugeschäft und deren eingehende Beiträge sukzessive gesteigert. Die Bewertung des bisherigen Bestands an Versicherungsverträgen bleibt dabei aber nicht unverändert. Entscheidend sind insbesondere die Annahmenänderungen für den Bestand, die mit dem eingestellten Neugeschäft einhergehen:
- Falls beispielsweise die Kostenannahmen in der Projektion nicht schnell genug mit dem auslaufenden Bestand absinken, belastet dieser Remanenzkosteneffekt die CSM des Bestands (VFA und GMM).
- Falls ein hoher Abschlusskostenblock zusammen mit dem Neugeschäft direkt wegbricht, kann der Wegfall des Neugeschäfts die CSM des Bestands entlasten (VFA und GMM). Das hängt aber auch von den ursprünglichen Annahmen bzgl. der Belastung des Bestands durch Neugeschäft aufgrund der verwendeten technischen Vorgehensweise ab.
- Je nach Verhältnis von erwirtschafteten Kapitalerträgen und durchschnittlichen rechnungsmäßigen Zinsen ist der Wegfall von Neugeschäft, aus heutiger Sicht bei tendenziell niedrigen Garantien im Neugeschäft, im Zeitverlauf eher eine Belastung für die CSM (VFA). Eine Quersubventionierung aus Neugeschäft bleibt aus.
Änderungen der Überschussbeteiligung des Bestands können sich außerdem auf die CSM auswirken, insbesondere auch in Korrelation zu den zuvor genannten Punkten. Alle vier Punkte sind Beispiele für Wechselwirkungseffekte zwischen Neugeschäft und Bestand, die unter IFRS beachtet werden müssen. Diese Effekte sind rechnungslegungsunabhängig, werden unter IFRS in der CSM aber direkt transparent. Ergänzend: Bei einer Gesellschaft mit VFA- und GMM-Beständen (beispielsweise mit überschussberechtigtem Geschäft nach VFA und nicht überschussberechtigtem Restschuld-Geschäft nach GMM) kann bei Einstellung des Neugeschäfts in einem der beiden Bestände über die Kostenallokation jeweils auch eine Wechselwirkung auf den anderen Bestand, der weiterhin Neugeschäft betreibt, entstehen.
Die bilanziellen Auswirkungen auf den PAA unterscheiden sich unwesentlich von HGB.
Effekte in der GuV: Im langlaufenden VFA- (und ggf. GMM-)Geschäft ist der GuV-Effekt im Rahmen einer Mittelfristplanung von mehreren Faktoren abhängig. Im angenommenen Standardfall ohne Verlustkomponente und einem geringen Vereinnahmungsfaktor der CSM zur Service-Erbringung in den ersten Vertragsjahren ist der Effekt sehr klein. In dem Fall ist die Ergebnisauswirkung des wegfallenden Neugeschäfts mitunter erst in ferner Zukunft signifikant spürbar, wenn sich die CSM des Gesamtbestands durch den Wegfall des Neugeschäfts entsprechend reduziert hat. Da Vorfinanzierungseffekte unter IFRS im Vergleich zu HGB keine sofortige Belastung in der GuV bewirken, die bei Einstellung des Neugeschäfts in der HGB-GuV sofort wegfallen würden, gäbe es unter IFRS aufgrund der Verteilung über die gesamte Deckungsperiode keinen kurzfristigen positiven GuV-Effekt. Nur wenn die oben beschriebenen Wechselwirkungen aus dem Neugeschäft große Auswirkungen auf die CSM des Bestands haben, kommen kurzfristig spürbare Ergebniseffekte zustande.
Im Sonderfall signifikanter Verlustkomponenten im Bestand können die oben beschriebenen positiven wie negativen Auswirkungen das Ergebnis direkt beeinflussen.
Im PAA unterscheiden sich die Auswirkungen auf die GuV ähnlich zur Bilanz in der Erwartung kaum von HGB.
Effekte auf KPI: Trivial ist der Einfluss auf die CSM des Neugeschäfts bzw. auf einen davon abhängigen New Business Value NBV. Weniger trivial, aber bereits beschrieben sind die bewertungsansatzunabhängigen Auswirkungen auf die Kostenquote bzw. die Combined Ratio. Der RoE im Bereich Leben/Kranken ist, wie das Ergebnis auch, kurzfristig kaum betroffen, da sich die Effekte wie weiter oben beschrieben über die volle Deckungsperiode der Verträge verteilen und entsprechend nur teilweise auf den Plaungshorizont.
Steuerung des Neugeschäftsvolumen im eigenen Vertrieb

Wir betrachten hier die folgende, eher entgegengesetzte Ausgangssituation: Ein Versicherungsunternehmen entscheidet sich, das Neugeschäft aus eigenem Vertrieb zu steigern und die Struktur des Neugeschäfts zu ändern. Anpassungen des eigenen Vertriebs in Größe und Struktur sowie Marketingkampagnen sind aus Sicht von IFRS 17 in erster Linie Aufwände außerhalb der Versicherungstechnik. Diese Aufwände dienen der Erhöhung des zukünftigen Neugeschäftsvolumens und sind nicht unmittelbar den Verträgen im Bestand zurechenbar. Dementsprechend fallen diese Kosten direkt im Other Result an und belasten direkt das Ergebnis. Erträge aus zukünftigem Neugeschäft realisieren sich erst deutlich später. Kurzfristig ergeben sich allenfalls angepasste Kostenannahmen für den Bestand, die durch geplante hohe Neugeschäftsvolumina im Rahmen der Going-Concern-Annahme entlastet werden könnten. Anpassungen der Produkte bspw. in Form von angepassten Vertriebsprovisionen, Preisen, Einschlüssen von Zusatzversicherungen oder einer geänderten Deklaration können verschiedene Effekte haben:
- Während eine Erhöhung der Provisionen das erwartete Neugeschäftsvolumen fördert, sinkt die erwartete Profitabilität, entsprechend sind Vergleichsrechnungen bzgl. der Neugeschäfts-CSM und der Neugeschäftsmarge empfehlenswert.
- Der Einschluss von Zusatzversicherungen, insbesondere mit biometrischen Deckungen wie Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, mehr Todesfallschutz oder Pflege, kann die Profitabilität von Altersvorsorgeprodukten erhöhen und damit auch die Neugeschäfts-CSM und die Neugeschäftsmarge.
- Anpassungen an die Überschussdeklaration für das Neugeschäft – im erlaubten Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes – können unterschiedliche Wechselwirkungen haben, da bei überschussberechtigtem Geschäft Mutualisierungseffekte zum Bestand zu berücksichtigen sind. Auch hierfür bieten sich Vergleichsrechnungen bzgl. der Wechselwirkung mit dem Bestand an.
Unabhängig von den bisher genannten Anpassungen der Vertriebsstruktur oder der Produkte kann der Fokus auch auf den verkauften Produktmix gelegt werden. Eine Fokussierung auf Biometrieprodukte stärkt in der Regel die Neugeschäftsmarge und je nach Neugeschäftsvolumen auch die Neugeschäfts-CSM. Durch die in der Regel geringeren Vertragslaufzeiten im Vergleich zu Sparprodukten ergeben sich schnellere Ergebniseffekte durch eine frühere Vereinnahmung der CSM. Die Auswirkungen einer Fokussierung auf kapitalintensive Sparprodukte hängen vom Kapitalmarktumfeld und den Optionen und Garantien im Bestand ab und können je nach Ausgangssituation positiv wie negativ auf den Bestand wirken. Gleiches gilt für die Fokussierung auf kapitaleffiziente fondsgebundene Sparprodukte. Hier bietet es sich auf jeden Fall an, neben den Auswirkungen auf die IFRS-Abschlüsse auch den Kapitalbedarf, d. h. die Veränderung von RORAC-KPIs, wie im Ergebnisbericht [3] erläutert, als Entscheidungsgrundlage in Betracht zu ziehen. Kurzfristige Ertragssteigerungen aus dem Neugeschäft sind durch die langen Laufzeiten, die Verteilung der GuV-Vereinnahmung von Selektionsgewinnen auf die gesamte Deckungsperiode und die in der Regel geringen Margen nicht zu erwarten.
Als Fazit lässt sich für dieses Thema festhalten: Triviale Hebel mit ausschließlicher oder übergreifender kurzfristig positiver Wirkung gibt es für IFRS nicht. Für jeden der oben beschriebenen Fälle bieten sich Vergleichsrechnungen oder Simulationen für Volumeneffekte in Höhe oder Produktmix und deren Kostenwirkung an sowie die Betrachtung von RORAC-Kennzahlen. Diese sind stark durch die individuelle Bestands-, Kosten- und Risikokapitalstruktur beeinflusst, wie auch das in Teilen exogen gegebene Kapitalmarktumfeld.
In beiden in dieser Folge der Artikelserie betrachteten Maßnahmen zur Steuerung des Neugeschäftsvolumens zeigt sich, dass deren Wirkung größer ist als nur ein Volumeneffekt auf die CSM des Neugeschäfts. Auf einem mittelfristigen Planungshorizont sind die Annahmen für den Gesamtbestand, getrieben durch die Mutualisierung im VFA, ausschlaggebend für die CSM und das Net Income insgesamt.



