Elementarschäden und Pflichtversicherung – Prävention, Risikotragung und Verantwortung
Wie gut sind deutsche Wohngebäude gegen Naturgefahren versichert?

In Deutschland decken Wohngebäude- und Hausratversicherungen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben, Rückstau oder Schneedruck sind hingegen nur über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung versicherbar. Diese wird freiwillig als Ergänzung zu bestehenden Policen angeboten und je nach Risiko oder Leistungsumfang unterschiedlich bepreist. Laut GDV waren 2024 rund 57 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland gegen Elementargefahren versichert. Bei weiterhin wachsender Versicherungsdichte befindet sich Deutschland damit über dem EU-Durchschnitt, aber weit unterhalb des Durchdringungsgrades in Ländern mit verpflichtenden oder systemintegrierten Modellen. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind dabei groß: Während Baden-Württemberg fast flächendeckend abgesichert ist, liegt die Quote in Bremen oder Niedersachsen unter 40 Prozent. Die Prämien unterscheiden sich regional zum Teil stark. In besonders gefährdeten Regionen steht Versicherungsschutz nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr zur Verfügung.
Zugleich bleibt die Umsetzung öffentlicher Präventionsmaßnahmen in Deutschland schwierig. Die föderale Struktur erschwert bundesweit einheitliche Strategien etwa bei Hochwasserschutz, Bauplanung oder der Förderung privater Vorsorge.
Dabei zählt der Kumulcharakter des Risikos zu den zentralen Herausforderungen in der Absicherung von Elementarschäden. Einzelne Naturereignisse können viele Versicherte gleichzeitig treffen und zu Großschäden führen, die die Risikotragfähigkeit privater Versicherer erheblich belasten. Durch den fortschreitenden Klimawandel werden extreme Wetterereignisse häufiger und intensiver auftreten. Die Bedeutung von Elementarrisiken im Schadengeschehen nimmt damit weiter zu.
Prävention spielt eine Schlüsselrolle
Das Risikomanagement gegenüber steigenden Naturgefahren erfordert eine starke Präventionskomponente. Die Verantwortung für die Vorsorge gegen Elementarschäden auf staatlicher Ebene liegt gemeinschaftlich bei Bund, Ländern und Kommunen. Dazu gehören notwendige Maßnahmen wie die bedarfsgerechte Planung von Abwassersystemen, der Bau von Deichen sowie die Entwicklung von Warnsystemen und zentralen Informationssystemen für Naturgefahren. Klare Vorgaben für die Ausweisung und Erweiterung von Bau- und Gewerbegebieten sind notwendig, um eine weitere Besiedlung in (hoch-)gefährdeten Gebieten zu verhindern und den Rückbau bestehender Strukturen zu unterstützen. Die Präventionsförderung auf individueller Ebene, beispielsweise durch den vermehrten Verbau von Rückstauventilen, ist ein weiteres sinnvolles Element einer nachhaltigen Vorsorgestrategie.
Risikobasierte Prämien und Anreize für Vorsorge
Bei der Ausgestaltung einer möglichen verpflichtenden Elementarschadenversicherung sollte die regional risikodifferenzierte Prämiengestaltung erhalten bleiben, wie sie in der bestehenden fakultativen Versicherungspraxis üblich ist. Versicherer kalkulieren Prämien nach Gefährdungslage der Immobilie, etwa anhand der sogenannten „ZÜRS“-Zonen. In diesem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen des GDV werden insbesondere die historische und prognostizierte Schadenhäufigkeit sowie lokale Exposition gegenüber Hochwasser, Starkregen oder anderen Naturgefahren abgebildet. In Hochrisikogebieten resultieren daraus teils deutlich höhere Beiträge als in Gebieten mit geringerer Gefährdung. Dabei kann eine Beteiligung der Versicherten am Schaden durch Selbstbehalte die Prämien stabilisieren und zudem die Eigenverantwortung fördern.
In einer Welt der Einheitstarife müsste dahingegen entweder ein komplexer Risikostrukturausgleich geschaffen werden oder die Versicherer müssten in den Wettbewerb um die am wenigsten exponierten Wohngebäude treten und im Gegenzug risikobehaftetere Wohngebäude meiden. Damit wäre niemandem geholfen. Auch im Rahmen einer Pflichtversicherung bleibt Risikodifferenzierung also essenziell.
Public Private Partnership und staatliche Rückversicherung
Das System aus Erst- und Rückversicherern hat sich in der Absicherung von extremen Ereignissen etabliert und bietet einen zweifachen Schutz: Erstversicherer decken alltägliche Risiken ab, Rückversicherer stabilisieren das System bei Großschäden. Angesichts der steigenden Belastung durch den Klimawandel sieht der Koalitionsvertrag für ein mögliches Pflichtversicherungssystem daher die Einrichtung eines staatlichen Rückversicherers vor. Damit soll dieser Schutz dauerhaft gesichert werden.
Eine Public Private Partnership (PPP) könnte daher ein tragfähiges Konzept sein, bei dem öffentliche Hand und private Versicherer gemeinsam Verantwortung tragen. Die privaten Erst- und Rückversicherer decken dabei die regulären Risiken wie gewohnt ab. Erst wenn es um die Frage der Versicherbarkeit von extrem exponierten Wohngebäuden geht oder wenn der Marktschaden im Extremfall einen festgelegten Schwellenwert überschreitet, greift eine staatliche Rückversicherung. Der Staat ergänzt damit den Markt, ohne ihn zu ersetzen oder private Rückversicherer zu verdrängen. Dies könnte das System bei extremen Naturkatastrophen sichern und die Erstversicherer bei der Erhöhung der Versicherungsdurchdringung stärken – unabhängig von einer Pflichtversicherung.
Ergänzend kommen begleitende Instrumente infrage. In besonders exponierten Regionen könnten Versicherer zudem Obergrenzen für die Entschädigungsleistung festlegen, um die dauerhafte Finanzierbarkeit des Systems abzusichern. Investitionen in Präventionsmaßnahmen, etwa durch Förderung widerstandsfähiger Bauweisen und baulicher Anpassungen, reduzieren die Schadensanfälligkeit insgesamt und wirken sich positiv auf alle Beteiligten aus. Für bestehende Risiken in extrem gefährdeten Gebieten dürften hingegen staatliche Zuschüsse oder umlagebasierte Finanzierungsmodelle kaum zu vermeiden sein, um auch dort Versicherungsschutz zu für den einzelnen Versicherungsnehmer tragbaren Preisen anbieten zu können. Ein staatlicher Eingriff sollte dabei möglichst gezielt erfolgen und in den ZÜRS-Zonen 3 und 4 ansetzen, die ein mittleres beziehungsweise hohes Risiko für Hochwasser und andere Naturgefahren aufweisen. Entscheidend bleibt dabei, dass Produkte und Tarifstrukturen genügend Spielraum bieten, um unterschiedliche Risikoprofile und individuelle Vorsorgeleistungen sachgerecht abzubilden, und so individuelle Prävention durch geringere Versicherungsprämien zu belohnen.
Ausgewogenes Gesamtsystem
Die Einführung einer Versicherungspflicht würde zwar die Marktdurchdringung erhöhen, aber auch zu steigenden Beiträgen je durchschnittlichem Risiko führen. Denn mit der Versicherungspflicht würden auch bislang nicht versicherbare Risiken mit einbezogen, während der Kumulcharakter von Naturgefahrenrisiken das Ausgleichspotenzial im Kollektiv begrenzt. Entscheidend ist daher ein ausgewogenes Zusammenspiel aus individueller Verantwortung, solidarischer Lastenteilung und staatlicher Absicherung außergewöhnlicher Extremrisiken. Die Absicherung von Elementarrisiken sollte Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts sein, das Prävention, Eigenvorsorge, privatwirtschaftlichen Versicherungsschutz und eine klar definierte staatliche Rolle miteinander verzahnt. Der nachhaltig wirksamste Hebel in der Schadensvermeidung bleibt die Prävention.

