Herleitung der DAV-Sterbetafel HUR 2006
Überblick
Die Untersuchung für die Erstellung des Fachgrundsatzes erfolgte vor dem Hintergrund der im Jahr 2004 veröffentlichten Rententafel DAV 2004 R, welche auch für Bezieher von Haftpflicht- und Unfallrenten eine neue Trendannahme nahe legte. Am 30.11.2005 verabschiedete der DAV-Vorstand im Eilverfahren den Hinweis „Anpassung der Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfallrenten im Jahr 2005“, welcher bereits im Jahr 2005 eine Anpassung der Deckungsrückstellung forderte auf Grund der Erkenntnis, dass sich der Trend der Sterblichkeitsverbesserung im Vergleich zu den bei der Herleitung der Tafel DAV 1997 HUR getroffenen Annahmen in der Zwischenzeit erhöht hat.
In diesem Ergebnisbericht wird die Herleitung der neuen Tafel DAV 2006 HUR dargestellt. Sie ist relevant für die Reservierung von laufenden Renten aus Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Die zu Grunde liegende Basistafel konnte erstmals auf Basis marktweiter Versichertendaten hergeleitet werden. Als Datenquelle diente die beim GDV auf Antrag der DAV geführte Statistik „Sterblichkeit von HUK-Rentenempfängern“. Für die Trendannahme wurde auf den Trend der Tafel DAV 2004 R-B20 zurückgegriffen.
Die Tafel wurde im Jahr 2018 auf der Basis aktuellen statistischen Materials auf ihre Angemessenheit überprüft, die uneingeschränkt gegeben ist.
Die Ausführungen beinhalten die Ableitung der Sterbetafel aus den vorhandenen statistischen Materialien sowie als Ergebnis die Sterbetafel DAV HUR 2006. Dieser Überblick dient nur der ersten Orientierung und ersetzt nicht die Berücksichtigung der Ausführungen des Fachgrundsatzes.
Dieser Fachgrundsatz betrifft Aktuare insbesondere in der Funktion als Verantwortlicher Aktuar in der Schadenversicherung bei der Bewertung von Rentenleistungen der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrt-Unfallversicherung sowie der Allgemeinen Unfallversicherung.
Der Anwendungsbereich dieses Fachgrundsatzes umfasst die Berechnung von Deckungsrückstellungen für Rentenleistungen in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrt-Unfallversicherung sowie der Allgemeinen Unfallversicherung.
Verabschiedung
Diese unverändert zutreffende Richtlinie ist durch den Vorstand der DAV am 27. Juni 2019 erneut verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft.
Sie ersetzt die gleichnamige und identische Richtlinie vom 25. Januar 2013.