Berufspflichten der Aktuarinnen und Aktuare bei der Tarifgestaltung in der Schadenversicherung
Überblick
Der vorliegende Hinweis behandelt das Thema "Verantwortung und versicherungsmathematische Grundsätze der Aktuarinnen und Aktuare in der Tarifgestaltung von Schadenversicherungsgeschäft".
Ziel des Hinweises ist es, die konkrete Bedeutung der Standesregeln für Aktuarinnen und Aktuare (hier und nachfolgend seien damit die Mitglieder der DAV bezeichnet) in der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) ("Standesregeln") bei der Tarifkalkulation in der Schadenversicherung zu erläutern. Damit soll für praktisch arbeitende Aktuarinnen und Aktuare eine klare Grenze verdeutlicht wer den, bis zu der sie aufgrund der Standesregeln Verantwortung übernehmen müssen.
Gleichzeitig soll klargestellt werden, mit welchen Arbeitsschritten sie der Verantwortung gerecht werden können. Jenseits dieser Grenze ergibt sich aus den Standesregeln keine Verantwortung für Aktuarinnen und Aktuare. Gleichzeitig sollen klare Definitionen gegeben werden, um Diskussionen um Begrifflichkeiten zu vermeiden.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 8. Juni 2026 verabschiedet worden und ersetzt den gleichnamigen Hinweis vom 27. September 2021.
