Ausbildung zum oder zur Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS)
Die Zusatzausbildung zur bzw. zum Sachverständigen für Altersversorgung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem hochspezialisierten und zukunftssicheren Bereich weiter zu qualifizieren. Mit erfolgreichem Abschluss der IVS-Ausbildung bekommen Sie außerdem die Möglichkeit, Mitglied im IVS zu werden (Voraussetzung ist die DAV-Mitgliedschaft). Die Arbeit der IVS-Sachverständigen konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Bewertung von Verpflichtungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung in allen Durchführungsformen. Darüber hinaus spielt auch der Bereich der privaten Vorsorge bei der Tätigkeit der IVS-Mitglieder eine wichtige Rolle. Für Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sowie bei Direktzusagen und Direktversicherungen berechnen sie Pensions- und Deckungsrückstellungen nach aufsichts- und steuerrechtlichen Vorschriften sowie handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.
Wenn auch Sie Spezialistin bzw. Spezialist im Bereich Altersversorgung werden möchten, dann investieren Sie jetzt in Ihre Zukunft und informieren sich über die IVS-Ausbildung gemäß aktueller Prüfungsordnung.
Weitere Informationen der IVS-Ausbildung
Die Einschreibung zur IVS-Ausbildung setzt eine Mitgliedschaft in der DAV oder, soweit noch keine Mitgliedschaft in der DAV besteht, die Zulassung zu den Prüfungen zur „Aktuarin DAV“ bzw. zum „Aktuar DAV“ voraus.
Den Antrag auf Einschreibung senden Sie bitte ausgefüllt (PDF ist elektronisch ausfüllbar) per
E-Mail an:
Tim.Kampmann@aktuar.de (bevorzugt)
oder
Post an:
Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV e.V.)
Tim Kampmann
Hohenstaufenring 47-51
50674 Köln
Die IVS-Ausbildung besteht gemäß der aktuellen Prüfungsordnung aus den folgenden vier Fächern:
- Pensionen 1
- Pensionen 2
- Pensionen 3
- Pensionen 4
Es wird aus inhaltlichen Gründen empfohlen, die Module 1 und 2 zuerst zu absolvieren.
Die detaillierten Lerninhalte zu einzelnen Fächern finden Sie in den Lernzielen zu dem jeweiligen Fach.
Zu allen IVS-Prüfungen bietet die DAA Vorbereitungsveranstaltungen an. Die Anmeldung zu den Prüfungen setzt die Teilnahme an den jeweiligen Pflichtseminaren des Fachs voraus.
Erfahren Sie mehr über die Vorbereitungsveranstaltungen →
Skripte zu den DAA-Seminaren
Die Skripte zu den jeweiligen DAA-Seminaren sind urheberrechtlich geschützt und können nur im Rahmen eines Seminarbesuchs erworben werden.
Ausnahme: Für Prüflinge, die eine Prüfung wiederholen müssen und in dem jeweiligen Fach bereits einmal ein Seminar bei der DAA besucht haben, besteht die Möglichkeit, das aktuelle Skript ermäßigt zu beziehen. Die Kosten für das Skript belaufen sich dann auf 1/3 des aktuellen Seminarpreises.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Sekretariat der DAV-Geschäftsstelle unter:
Anerkennung aba-Seminare
Die DAV erkennt die Teilnahme an den aba-Seminaren Arbeitsrecht der bAV und Steuerrecht der bAV als Voraussetzung zur Teilnahme an der IVS-Prüfung im Fach "Pensionen 4" an.
Bitte beachten Sie, dass für die Prüfungsinhalte der IVS-Prüfung im Fach "Pensionen 4" der Lernzielkatalog des Faches "Pensionen 4" maßgeblich ist und die beiden o. g. Seminare der aba hierzu inhaltliche Unterschiede - insbesondere in Bezug auf den Bereich "Sozialversicherungsrecht der bAV" - aufweisen können.
Interessenten wenden sich bitte wegen weiterer Informationen an:
aba-Seminarservice (Martina Spangenberg)
Telefon: 05621 – 96 36 60
Fax: 05621 – 96 38 03
E-Mail: seminare.tagungen@aba-online.de
Die Prüfungen finden in Form von 180-minütigen schriftlichen Prüfungen statt. Dabei werden die Prüfungen zu den Fächern Pensionen 1 und 3 jedes Jahr im Mai und die Prüfungen zu den Fächern Pensionen 2 und 4 im Oktober angeboten.
Wenn im Rahmen der DAV-Ausbildung bereits im Spezialwissen Fächer im Bereich Pensionen 1 und / oder 2 erfolgreich absolviert wurden, werden diese automatisch in der IVS-Ausbildung als bestanden angerechnet, sodass nur noch die verbleibenden noch nicht erfolgreich absolvierten Fächer zu belegen sind.
Anerkennungsregelungen von Prüfungen gemäß ausgelaufener Prüfungsordnungen
- Wenn im Rahmen der gültigen Prüfungsordnung 4.0 (bzw. 4.1) in der DAV-Ausbildung bereits im Spezialwissen Fächer im Bereich Pensionen (z.B. "Pensionen 1", "Pensionen 2", "Pensionen 3") erfolgreich absolviert wurden, werden diese automatisch in der IVS-Ausbildung als bestanden angerechnet, sodass nur noch die verbleibenden noch nicht erfolgreich absolvierten Fächer zu belegen sind.
- Wenn im Rahmen der Prüfungsordnung 3 in der DAV-Ausbildung im Spezialwissen das Fach "Pensionsversicherungmathematik" erfolgreich absolviert wurde, wird dieses innerhalb der IVS-Ausbildung als Prüfungsleistung für das Spezialwissen Pensionen ("Pensionen 1" und "Pensionen 2") anerkannt, sodass nur noch die Prüfungen in den Fächern "Pensionen 3" und "Pensionen 4" abzulegen sind.
- Für die Anerkennung des Prüfungsfaches "Pensionen 3" kann eine Prüfung im Fach "Rechnungslegung der bAV" anerkannt werden, wenn zusätzlich eine Teilnahme an den Pflichtseminaren "Rechnungslegung der bAV" und "Steuerrecht der bAV" nachgewiesen wird.
- Für die Anerkennung des Prüfungsfaches "Pensionen 4" kann eine Prüfung im Fach "Arbeitsrecht der bAV" anerkannt werden, wenn zusätzlich eine Teilnahme an den Pflichtseminaren "Arbeitsrecht der bAV" und "Steuerrecht der bAV" nachgewiesen wird.
Die Kosten zu den jeweiligen Seminaren und Prüfungen entnehmen Sie bitte der Kostenübersicht.