Aktuar*innen in der Schaden- und der HUK-Versicherung
Der Beruf der Aktuare hat seine ursprünglichen Wurzeln in der Personenversicherung, dort speziell in der Lebensversicherung. Erst nachdem Anfang des letzten Jahrhunderts die mathematischen Grundlagen für eine wissenschaftliche Behandlung der Nicht-Leben-Sparten gelegt wurden, erschlossen sich auch die typischen Fragestellungen der Schaden- und Unfallversicherung einer aktuariellen Behandlung. Heute sind „Schadenaktuar*innen“ in der Haftpflicht-, der Sach-, der Unfall- und der Kraftfahrtversicherung nicht mehr wegzudenken.
Aufgaben
Die moderne Produktentwicklung verlangt mathematisches und wirtschaftliches Denken ebenso wie Intuition. Durch Marktanalysen über den Versicherungsbedarf gewinnen Aktuar*innen Erkenntnisse zur Änderung bestehender und zur Einführung neuer Tarife. Darauf aufbauend erarbeitet sie die Kalkulation der Prämien und Deckungsrückstellungen sowie technische Festlegungen für den entsprechenden Tarif. Dabei gehen sie von angemessenen versicherungsmathematischen Annahmen aus. Selbstverständlich muss der Versicherungsvertrag die durch ihn verursachten Kosten tragen. Wichtigstes Instrument zur Überwachung dieser Bedingungen ist die Deckungsbeitragsrechnung. Insofern hat sich die bloße Produktentwicklung heute zu einem umfassenderen Produkt-Controlling durch Aktuar*innen erweitert.
In der Schadenversicherung sind die Schadenreserven von erheblicher Bedeutung für die Versicherungsunternehmen. Die Frage nach deren Angemessenheit können Aktuar*innen unter Einsatz risikotheoretischer Methoden prüfen und beantworten. Bei Versicherungssparten mit langer Abwicklungsdauer – wie beispielsweise der Haftpflichtversicherung – sind die Erkenntnisse über die Abwicklung von Schäden ausschlaggebend für die risikogerechte Preisfindung und Tarifierung.
Aktuar*innen sind in der Schaden- und Unfallversicherung darüber hinaus bei der Aufstellung des Jahresabschlusses intensiv beteiligt. Sie berechnen Bilanzwerte, stellen Cashflow-Prognosen auf und bereiten Angaben für die interne Rechnungslegung auf. Auch die Nachkalkulation bei Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr gehört zu ihren Aufgaben.
Verantwortliche Aktuare HUK
Mit der Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1994 wurde im Bereich der HUK-Versicherungen (Haftpflicht-, Unfall- und Kraftverkehrsversicherung) ein Verantwortlicher Aktuar eingeführt. Seine Zuständigkeiten betreffen die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung sowie die Rentenrückstellungen in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, der Kraftfahrt-Unfallversicherung und der Allgemeinen Unfallversicherung.
Ausschüsse
Der Ausschuss Schadenversicherung der DAV befasst sich als ständiger Ausschuss mit fachlichen Fragen der Schaden- und Unfallversicherung und fördert die beruflichen Interessen der in diesem Bereich in Deutschland praktisch tätigen Aktuar*innen.
Der HUK-Ausschuss befasst sich in der Hauptsache mit den Fragen, die sich dem Verantwortlichen Aktuar in diesen Bereichen stellen, und gibt regelmäßig Hilfestellungen für die praktische Arbeit der Aktuar*innen.
Veröffentlichungen
Fachgrundsätze im Bereich Schaden- und HUK-Versicherung