Aktuare und Aktuarinnen in der Altersversorgung
Das Fachgebiet der betrieblichen Altersversorgung und auch darüber hinaus gehende Fragen der Altersvorsorge werden innerhalb der DAV von dem Zweigverein IVS, dem Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V., vertreten. Das Tätigkeitsfeld der IVS-Aktuarinnen und Aktuare hat sich in den letzten Jahren stark erweitert. Ergänzend zu den herkömmlichen Berechnungen nach aktuariellen Modellen und Methoden gilt es zunehmend, mathematische Fragestellungen in der Altersvorsorge in den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang einzuordnen und die Ergebnisse transparent und verständlich zu kommunizieren. Die „Vorsorge-Aktuar*innen“ des IVS haben dazu das notwendige, breit gefächerte Fachwissen, was sie zu Experten und Expertinnen für die Beratung und Betreuung in allen Fragen und Arten von Versorgungssystemen macht.
Die Arbeit der IVS-Sachverständigen konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Bewertung von Verpflichtungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge in allen Durchführungsformen. Darüber hinaus spielt auch der Bereich der privaten Vorsorge bei der Tätigkeit der IVS-Mitglieder eine wichtige Rolle.
Berechnung von Pensions- und Deckungsrückstellungen
Für Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sowie bei Direktzusagen und Direktversicherungen berechnen sie Pensions- und Deckungsrückstellungen nach aufsichts- und steuerrechtlichen Vorschriften, sowie handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen. Zusätzlich erstellen sie Analysen zur zukünftigen Entwicklung von Pensionsverpflichtungen sowie zu deren finanziellen Auswirkungen für die Unternehmen und kalkulieren die Finanzierung von Pensionsansprüchen für die Personalbestände von Unternehmen.
(Verantwortliche) Aktuare bei Versorgungseinrichtungen
Bei rechtlich selbstständigen Versorgungseinrichtungen überprüfen IVS-Aktuarinnen und -Aktuare die Finanzierung und dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen, überwachen ständig die Entwicklungen des Bestands, prüfen die Vermögenslage, berechnen das erforderliche Deckungskapital und erarbeiten Vorschläge zur Überschussbeteiligung oder auch zu Leistungseinschränkungen, wenn sie denn notwendig werden sollten. Sie wirken auch bei der Abfassung von Leistungsrichtlinien und deren Veränderungen mit.
Eine besondere Verantwortung obliegt ihnen in ihrer Tätigkeit und Funktion als Verantwortliche Aktuare bei Versorgungseinrichtungen (Pensions- oder Sterbekassen, Pensionsfonds).
IVS-Sachverständige als Berater/-innen
In ihrer Funktion als Berater/-innen analysieren sie beispielsweise für ihre Auftraggeber Angebote für Einzel- und Gruppenversicherungen und überprüfen deren korrekte Abwicklung.
Risiko- und Asset-Liability-Management
Seit einigen Jahren befassen sich versicherungsmathematische Sachverständige zunehmend auch mit Fragen des Risiko- und des Asset-Liability-Managements von Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Dabei erarbeiten sie Kapitalanlagestrategien und beantworten Fragen zur ausreichenden Kapitalbildung oder Eigenkapitalausstattung – der Solvabilität der Versorgungseinrichtungen. Im Rahmen der internationalen Rechnungslegung sind IVS-Aktuare und Aktuarinnen darüber hinaus zuständig für Bewertungen nach internationalen (IFRS) oder ausländischen Grundsätzen (z. B. US-GAAP, FRS).
Die Facharbeit der DAV / des IVS im Bereich der Altersvorsorge erfolgt durch den
Fachausschuss Altersversorgung (FAV). Die Ergebnisse des FAV werden insbesondere als Fachgrundsätze oder als Stellungnahmen veröffentlicht und ggf. in öffentliche Diskussionen eingebracht.
Veröffentlichungen
Fachgrundsätze im Bereich Altersvorsorge