Neue, evidenzbasierte Risikobewertung in der Invaliditätsversicherung
Die aktuelle Studie von Munich Re untersucht systematisch den Einfluss unterschiedlicher Produktdefinitionen und Karenzzeiten auf die medizinische Risikobewertung bei Invaliditätsversicherungen. Ziel war es, datenbasierte Erkenntnisse zu gewinnen, um die Risikoprüfung für Produkte wie Berufsunfähigkeits- (BU) und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) zu verbessern. Die Basis: über 1.000 häufige medizinische Diagnosen im ICD-10-Format, die im Rahmen der Risikoprüfung angegeben werden.
Die Herausforderung: Risikobewertung bei Invaliditätsprodukten verbessern

Als globaler Rückversicherer bietet Munich Re medizinische Risikoprüfungsrichtlinien für über 120 Märkte an, die für verschiedene Invaliditätsversicherungen zur Anwendung kommen. Dazu gehören in Deutschland unter anderem Arbeitskraftabsicherungen wie Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Deren zugrunde liegende Schadeneintrittswahrscheinlichkeit hängt von der Definition der Leistungsauslöser ab. Bei der BU tritt der Schaden ein, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu weniger als 50% ausüben kann, während bei der EU der Versicherte dauerhaft nicht in der Lage ist, irgendeiner Art von Arbeit nachzugehen. Die Schadeneintrittswahrscheinlichkeit hängt von demografischen Merkmalen und dem Beruf ab, darüber hinaus kann sie durch das Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen beeinflusst werden.
Insbesondere bei Fällen mit risikorelevanten Vorerkrankungen war es bislang schwierig, klare Risikorelationen zwischen verschiedenen Produktdefinitionen herzustellen. Der Grund: Die medizinische Literatur liefert nur selten Analysen, die mit versicherungsrelevanten Fragestellungen übereinstimmen. Verständlicherweise konzentriert sich die medizinische Forschung auf krankheitsspezifische Ergebnisse und befasst sich selten mit den Feinheiten der Versicherungsdefinitionen wie z.B. unterschiedlicher Arbeitsunfähigkeitsdauern durch Krankheit. Umgekehrt fehlen in den Daten privater Versicherungsportfolios zumeist detaillierte medizinische Informationen, beispielsweise aufgrund von Datenschutzbestimmungen. Die Analyse von Auswirkungen spezifischer medizinischer Beeinträchtigungen auf das Invaliditätsrisiko wird dadurch erschwert.
In Folge basierte bisher die Ableitung von medizinischen Risikoprüfungsrichtlinien eines Invaliditätsprodukts aus einem anderen Invaliditätsprodukt mit abweichender Definition weitgehend auf individuellen Experteneinschätzungen. Die Schwierigkeit: Beziehungen zwischen verschiedenen Invaliditätsrisiken konnten dabei nur näherungsweise erfasst werden. Um die Genauigkeit und Konsistenz der Risikobewertung über alle Produktarten hinweg zu erhöhen, sind datenbasierte Ansätze notwendig, die im Zuge der Digitalisierung und der zunehmenden Sammlung von Risikoprüfungsdaten nun häufiger möglich werden.
Das Studiendesign: Einfluss von Produktdefinition und Karenzzeiten auf Risikobewertung
In Zusammenarbeit mit einem Datenanalyseinstitut untersuchte Munich Re den Zusammenhang zwischen vorbestehenden medizinischen Diagnosen und nachfolgenden Krankschreibungen sowie Erwerbsminderungszeiten – und das in Form einer retrospektiven Längsschnittstudie, die einen Beobachtungszeitraum von acht Jahren abdeckte. Die Analyse basierte auf einem umfassenden Datensatz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und bezog sich auf mehrere Millionen Versicherte. Der Datensatz umfasste Diagnosen im ICD-10-Format, demografische Daten (sechs Altersbänder zwischen 15 und 65 Jahren) und sozioökonomische Informationen (z.B. Schulabschluss, freiwillige Versicherung). Als Surrogatparameter für Leistungsfälle verschiedener Invaliditätsabsicherungen verwendete die Studie unterschiedliche Arbeitsunfähigkeitsdauern (4 Wochen, 13 Wochen oder 26 Wochen) als Proxy für den Invaliditäts- beziehungsweise BU-Eintritt sowie Bezüge von Erwerbsminderungsrente als Proxy für den EU-Eintritt.
Um die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Risikobewertung der genannten Invaliditätsversicherungen zu gewährleisten, wurde der Datensatz initial um z.B. solche Versicherte bereinigt, die dauerhaft krank sind und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, in einem Altersbereich liegen, der nicht zur Zielgruppe passt (z.B. über 65 Jahre), oder dauerhaft an einer Erkrankung leiden, die ihnen den Abschluss einer Invaliditätsversicherung mindestens erschweren würden. Dadurch entstand ein repräsentativer Datensatz für die Studie.
Anschließend wurden die relativen Risiken für verschiedene Untergruppen durch den Vergleich von Personen mit der jeweiligen Vorerkrankung und Personen ohne die jeweilige Vorerkrankung berechnet, was die Vergabe eines medizinischen Zuschlags repräsentiert. Die Ergebnisse wurden auch mithilfe von multivariaten Analysen um Stör- und Interaktionseffekte bereinigt und zusätzlich durch medizinische sowie versicherungsmathematische Expertise untermauert.
Die Ergebnisse: Bestimmte Vorerkrankungen steigern relatives Risiko bei Deckungen mit strenger Leistungsdefinition
Prinzipiell gilt: Bei Deckungen mit einfacher, aber strenger Leistungsdefinition wie z. B. der Erwerbunfähigkeitsversicherung werden aktuariell weniger Leistungsfälle erwartet als bei einer Absicherung mit umfangreichen Leistungsauslösern wie der Berufsunfähigkeitsversicherung. Infolgedessen fällt gerade bei erstgenannter Invaliditätsabsicherung jeder zusätzlich beobachtete Leistungsfall im Rahmen von Vorerkrankungen stärker ins Gewicht. Die Analyse von Munich Re zeigt deutlich, dass diese zusätzlichen Leistungsfälle mit größerer Wahrscheinlichkeit überproportional von Personen mit schweren bzw. chronischen Erkrankungen geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Krebs, schwere neurologische Störungen und psychische Erkrankungen (Abbildung 1).

Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Zusammenhang zwischen medizinischen Beeinträchtigungen und dem Risiko einer Invalidität nicht als homogen betrachtet werden kann (Abbildung 2).
Bei den meisten Diagnosen blieb das relative Risiko über verschiedene Definitionen von Krankheitsdauer und Erwerbsminderungsrente hinweg stabil. Diese Diagnosen weisen ein stabiles Risikomuster auf. Beispielsweise weisen Personen mit Asthma über das gesamte Produktspektrum hinweg ähnliche relative Risiken auf – von der kurzzeitigen Arbeitskraftabsicherung (Karenzzeit 4 Wochen) bis hin zur dauerhaften Invalidität (Erwerbsminderungsrente). Dies bedeutet, dass medizinische Risikozuschläge oder Ausschlüsse für solche Erkrankungen einheitlich auf alle Produkttypen der Arbeitskraftabsicherung angewendet werden können.

Eine Untergruppe von Erkrankungen zeigte ein ansteigendes Risikomuster. Bei Personen mit einer koronaren Herzkrankheit reichte die Risikoerhöhung für den Leistungsauslöser von etwa 100% für Produkte mit kurzer Karenzzeit bis zu etwa 300% für die Erwerbsminderungsrente. Diese Erhöhungen spiegeln die höhere Anfälligkeit des strengeren Leistungsauslösers für schwere Krankheitsverläufe wider. Die Anwendung angemessener medizinischer Zuschläge ist für den Schutz des Versicherungsportfolios unerlässlich. Bei Produktlinien mit niedrigeren Grundprämien (mit entsprechend strenger Definition des Leistungsauslösers) könnten die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen eines Zuschlags für einen Antragsteller mit einer relevanten Erkrankung dennoch moderat sein, da die Gesamtprämie immer noch erschwinglich sein sollte. Sensitivitätsanalysen für verschiedene Studienpopulationen bestätigten diese Muster, was die Robustheit der Ergebnisse unterstreicht.
Implikationen für Produktentwicklung, Versicherbarkeit und Risikomanagement in der Lebensversicherung:

Durch die Verbindung von versicherungsmedizinischer und aktuarieller Expertise mit datenbasierten Erkenntnissen können die medizinische Risikoprüfung und die Entwicklung von Invaliditätsversicherungen zum Nutzen von Versicherten und Versicherern verbessert werden. Angesichts der zunehmenden regulatorischen Anforderungen und neuen Möglichkeiten durch technologische sowie medizinische Entwicklungen ist es wichtig, etablierte Ansätze stetig kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln.
Die Studie zeigt, dass medizinische Zuschläge nicht automatisch niedrig(er) ausfallen sollten, wenn das gewählte Invaliditätsprodukt preiswert(er) ist, insbesondere bei schweren Vorerkrankungen. Vielmehr müssen diese Zuschläge präzise und risikogerecht kalkuliert werden. Ein zu geringer und nicht risikoadäquater relativer Zuschlag bei preisgünstigen Deckungen mit strenger Definition kann die Stabilität des gesamten Versicherungsportfolios gefährden. Das Risiko besteht darin, dass sich überdurchschnittlich risikobehaftete Verträge im Portfolio ansammeln.

Auch führen preiswerte Deckungen mit strenger Definition nicht zwangsläufig dazu, dass für Personen mit erhöhtem Risiko ein erweiterter Versicherungsschutz möglich wird.
Auf Basis der neuen Erkenntnisse hat Munich Re ihre Risikoprüfungsrichtlinien für Invaliditätsprodukte überarbeitet. Der aktualisierte Ansatz spiegelt die unterschiedlichen Risikomuster wider, die bei verschiedenen Vorerkrankungen und Deckungsarten der Invaliditätsversicherung zu beobachten sind. Die Richtlinien von Munich Re bieten daher nun für bestimmte Erkrankungen aktualisierte Empfehlungen für die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, welche bereits in das medizinische Risikomanual MIRA und die digitalen Regelwerke von Munich Re eingeflossen sind, die der MIRA Digital Suite inklusive MIRA Pro zugrunde liegen. Versicherer sind damit in der Lage, Invaliditätsrisiken präziser zu bewerten, risikoadäquate Entscheidungen zum Schutz des Kollektivs zu treffen und damit nachhaltiges Geschäft zu schreiben. Munich Re erweist sich damit einmal mehr als Partner, der Risiken auf der Grundlage umfassender Expertise prüft, differenziert und langfristig sinnvoll begleitet.

