Überprüfung der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G für den Zeitraum 2016 bis 2024
Überblick
Die Überprüfung umfasst den Zeitraum 2016 bis 2024. Insgesamt kommt die Arbeitsgruppe zu dem Schluss, dass ein Update der RT 2018 G aus aktuarieller Sicht derzeit nicht zwingend erforderlich
ist. Da die Entwicklungen der Nach-Pandemiejahre noch nicht verlässlich abschätzbar sind, erfüllen die Richttafeln RT 2018 G weiterhin die Voraussetzungen eines besten Schätzwertes für die Bewertung von Versorgungsverpflichtungen in den Bilanzen der Arbeitgeber.
Verabschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Altersversorgung am 20.07.2026 verabschiedet und am 20.07.2026 zusätzlich vom Vorstand des IVS bestätigt worden.
