DAV zum Pflegeneuordnungsgesetz: Richtiger Impuls für Prävention – weitere Reformen unerlässlich

„Der geplante Ausbau der Prävention und die Überprüfung von Maßnahmen zur Förderung der privaten und betrieblichen Pflegevorsorge stärken die Eigenverantwortung“, erklärt Wiltrud Pekarek, Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung und Vorständin der DAV. „Jetzt gilt es, Ansätze konsequent weiterzuentwickeln und langfristig tragfähige Rahmenbedingungen für die Pflegevorsorge zu schaffen.“
Prävention und Rehabilitation können Pflegebedürftigkeit reduzieren, hinauszögern oder ihren Schweregrad verringern. „Die Stärkung der Prävention ist ein wichtiger und notwendiger Impuls. Sie allein reicht jedoch nicht aus, um die strukturellen Herausforderungen der Pflegeversicherung zu lösen“, so Pekarek. „Die Pflegestrukturkommission muss die Finanzierung jetzt generationengerecht weiterentwickeln und dabei die private und betriebliche Pflegevorsorge einbeziehen.“ Die DAV hat hierzu konkrete Lösungsvarianten für eine generationengerechte und nachhaltige Absicherung des Pflegefallrisikos erarbeitet, etwa zur Stärkung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge durch verbesserte Rahmenbedingungen und steuerliche Förderung.
Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungssystem konzipiert worden und kann nicht sämtliche Pflegekosten abdecken. Angesichts des demografischen Wandels und steigender Pflegekosten muss geklärt werden, welches Grundsicherungsniveau die Solidargemeinschaft gewährleisten und welche Rolle ergänzende individuelle Vorsorge übernehmen soll. „Für eine nachhaltige Pflegefinanzierung brauchen wir neben der solidarischen Absicherung mehr kapitalgedeckte Vorsorge und eine stärkere Eigenverantwortung“, betont Pekarek. Das Kapitaldeckungsverfahren der PKV basiert auf dem Prinzip, dass heute gebildete Rückstellungen finanzmathematisch kalkuliert, zukunftssicher angelegt und für das Leistungsversprechen des Versichertenkollektivs reserviert sind. „Wir Aktuarinnen und Aktuare verstehen uns diesbezüglich als Sachwalter der Belange des Versichertenkollektivs“, so Pekarek weiter. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die von uns berechneten Rückstellungen zukunftssicher sind. Ein politisch motivierter Transfer oder die Zweckentfremdung von Alterungsrückstellungen entzieht dem Kalkulationsprinzip und der kapitalgedeckten Vorsorge das Fundament. Wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit langfristiger Zusagen und gesetzlicher Rahmenbedingungen zerstört wird, verliert die Gesellschaft zudem jeglichen Anreiz, eigenverantwortlich für das Alter vorzusorgen.“ Es wäre daher fatal, das einzig generationengerecht finanzierte System durch einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung oder einen Transfer von Alterungsrückstellungen in die soziale Pflegeversicherung massiv zu schwächen.
Die DAV steht bereit, ihre aktuarielle Expertise und Lösungsvarianten in die weiteren Beratungen einzubringen. Ziel der weiteren Reformstufe muss ein Pflegesystem mit verlässlicher Versorgung sein, das dauerhaft und generationengerecht finanzierbar bleibt.
