Alterssicherungskommission: DAV und IVS begrüßen Empfehlungen und fordern Konkretisierung der Umsetzung

Die erstmalige Formulierung eines Gesamtversorgungsniveaus stellt ein ambitioniertes Ziel für die Ausgestaltung des Drei-Säulen-Systems dar. Transparenz über den aktuellen individuellen Versorgungsstand ist dafür eine wichtige Voraussetzung, reicht allerdings allein nicht aus. „Die empfohlene 70-Prozent-Nettoersatzrate über alle drei Säulen als Versorgungsziel ist ein bedeutender Schritt, da sie ein klares Ziel definiert, das aus unserer Sicht jedoch nur ein Mindestniveau für die Sicherung des Lebensstandards im Alter sein kann“, sagt Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV. Zugleich fordert sie eine Konkretisierung darüber, welchen Beitrag die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge jeweils zum Gesamtversorgungsziel leisten sollen. Adelhardt betont: „Ausgangspunkt dafür ist eine verlässliche und einheitliche Datenbasis, zusammen mit realistischen Annahmen, um das Drei-Säulen-System in Deutschland langfristig stabil auszurichten.“
Die Einrichtung eines Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der bAV sehen DAV und IVS grundsätzlich positiv. „Wenn die Verbreitung der bAV vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gelingen soll, dann brauchen wir allerdings einfach umsetzbare Lösungen, die auch ohne Sozialpartner funktionieren und bei denen für die Arbeitgeber neben der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen keine weiteren Pflichten bestehen. Der Diskurs darf nicht ausschließlich auf Sozialpartnermodelle verengt werden. Er muss offen sein gegenüber den verschiedenen Durchführungswegen und Modellen der bAV und nicht-tarifgebundene Unternehmen mit abdecken“, sagt Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS. Ziel sollte sein, bewährte bAV-Strukturen sowie fachliche Expertise in die Diskussion einzubeziehen, um praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten. „Was wir darüber hinaus für den weiteren Ausbau der bAV brauchen“, so Oecking, „sind verlässliche Rahmenbedingungen sowie Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerungen. Diese Faktoren müssen im Sozialpartnerdialog und in der Erarbeitung von Lösungen zur Stärkung der bAV ebenfalls berücksichtigt werden.“

Die Einführung der Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bewerten DAV und IVS ebenfalls positiv, da sie den Aufbau einer zusätzlichen Versorgung ermöglicht, auf die keine Leistungen aus bestehenden kapitalgedeckten Systemen angerechnet werden. „Entscheidend für die attraktive Umsetzung sind eine langfristig renditeorientierte Ausgestaltung sowie die Möglichkeit einer kollektiven Risikoteilung“, so Adelhardt. „Das gilt nicht nur für die Anspar-, sondern auch für die Rentenphase. Hier muss außerdem konkretisiert werden, wie aus dem angesparten Kapital eine lebenslange Rentenzahlung wird. Das ist eine zentrale aktuarielle Fragestellung, in deren Beantwortung wir uns mit unserer unabhängigen fachlichen Expertise gerne einbringen.“ Gleichzeitig weisen die beiden Vereinigungen auf die hohen Umsetzungsanforderungen an die Kapitalrente hin. Die unabdingbare Einzelkontenführung erfordert neue administrative und technische Systeme, deren Neuentwicklung mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre. Aus Sicht von DAV und IVS sollte die Nutzung bestehender Systeme, die für die bAV oder die private Altersvorsorge bereits existieren, als effiziente Alternative in Erwägung gezogen werden – sowohl für die technische Umsetzung als auch für die kollektive Risikoteilung in der Anspar- und Rentenphase.
DAV und IVS sind bereit, das Gesetzgebungsverfahren fachlich zu begleiten und ihre Expertise einzubringen. Vertiefende Vorschläge werden sie im Rahmen eines ausführlicheren Positionspapiers vorlegen. Zugleich bieten sie den zuständigen Ministerien und Institutionen einen sachorientierten Dialog an.
