Aktuarinnen und Aktuare in der Lebensversicherung
Im Bereich der Lebensversicherung sind Aktuarinnen und Aktuare traditionell sehr aktiv. Sie befassen sich dabei unter anderem mit den folgenden Tätigkeiten:
Produktentwicklung / Produkt-Controlling
Das vielseitige Aufgabengebiet der Produktentwicklung in der Lebensversicherung verlangt mathematisches und wirtschaftliches Denken ebenso wie Intuition. Durch Marktanalysen über den Versicherungsbedarf gewinnen Aktuare und Aktuarinnen Erkenntnisse zur Änderung bestehender und zur Einführung neuer Tarife. Darauf aufbauend erarbeiten sie die Kalkulation der Prämien und Deckungsrückstellungen sowie technische Festlegungen für den betreffenden Tarif. Dabei haben sie von angemessenen versicherungsmathematischen Annahmen auszugehen. Ein Mittel zur Überwachung dieser Bedingungen ist die Deckungsbeitragsrechnung. Insofern hat sich die bloße Produktentwicklung zu einem umfassenderen Produkt-Controlling erweitert.
Geschäftspläne
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Lebensversicherungsaktuare sind die Geschäftspläne für die Produkte. Diese haben Aktuare und Aktuarinnen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften und den von der DAV festgelegten Standards für die Kalkulation aufzustellen. Aktuare sind für die Einhaltung der Geschäftspläne und damit für die Seriosität der mathematischen Grundlagen des Unternehmens ebenso verantwortlich wie dafür, dass die Geschäftspläne den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.
Tarifierung
Eine wesentliche Aufgabe der Aktuare und Aktuarinnen ist auch die Tarifierung, also die individuelle Bewertung des Risikos und der Umsetzung der Risikomerkmale in die Versicherungsprämie. In der Lebensversicherung z. B. ergeben sich hieraus die Risikozuschläge.
Überschussbeteiligung
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses müssen Aktuare und Aktuarinnen in der Lebensversicherung eine Nachkalkulation vornehmen. Hierbei wird das Geschäftsergebnis nach den verschiedenen Ursachen seiner Entstehung – Risiko, Kapitalerträge, Storno, Kosten, Rückversicherung und Sonstiges – zerlegt. Daraus resultieren Vorschläge der Aktuare und Aktuarinnen über die Höhe der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer/-innen und Anregungen für die Weiterentwicklung der Produkte.
Eine besondere Verantwortung obliegt Aktuaren in der Lebensversicherung in ihrer Tätigkeit und Funktion als
Verantwortliche Aktuare gemäß § 141 VAG
Ein Lebensversicherungsunternehmen hat gemäß § 141 VAG einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen, der eine entsprechende fachliche Ausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Versicherungsmathematiker besitzt. Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen. Seine Aufgaben sind:
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Sicherstellung, dass die Prämien und Deckungsrückstellungen nach allen rechtlichen Vorschriften und auch so ermittelt werden, dass die Verpflichtungen des Unternehmens auch langfristig erfüllbar sind.
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Pflicht zur Berichterstattung an den Vorstand und zur Bestätigung ordnungsgemäßer Kalkulation in der Bilanz.
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Informationspflicht gegenüber Vorstand und BaFin, wenn er bei der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben erkennt, dass er möglicherweise die Bestätigung gemäß Nummer 2 nicht oder nur mit Einschränkungen wird abgeben können.
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Vorschläge zur Überschussbeteiligung an den Vorstand.
Der/die Aktuar/-in hat dazu vom Vorstand alle notwendigen Informationen zu erhalten.
Ausschuss Lebensversicherung der DAV
Die Facharbeit der DAV im Bereich der Lebensversicherung erfolgt durch den Ausschuss Lebensversicherung. Die Ergebnisse des Ausschusses werden insbesondere als Fachgrundsätze oder als Stellungnahmen veröffentlicht und ggf. in öffentliche Diskussionen eingebracht.
Veröffentlichungen
Ausscheideordnungen
Zu den wichtigsten Veröffentlichungen der DAV gehören die (Sterbe-)Tafeln. Im folgenden finden Sie einige grundsätzliche Informationen zu ihrer Bedeutung und Anwendung:
Grundsätzliches zu den Ausscheideordnungen der DAV