Die Satzungen der Vereinigung
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV), deren Zweigverein IVS - Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. sowie die wissenschaftliche Schwesterorganisation Deutsche Gesellschaft für Versicherungs- und Finanzmathematik e.V. (DGVFM) sind als eingetragene Vereine organisiert. Die aktuellen Satzungen der drei Vereine beinhalten Näheres zur internen Organisation sowie zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder.
Erfahren Sie hier mehr über die drei Vereinigungen
Die Prüfungsordnungen von DAV und IVS
Die Prüfungsordnung 5 sieht vor, dass acht Prüfungen für eine Mitgliedschaft in der DAV und den Titel „Aktuarin DAV“ / „Aktuar DAV“ zu absolvieren sind. Hierzu gehören sechs Grundwissenprüfungen und zwei Pflichtseminare Professionalität und Kommunikation, die für alle Teilnehmenden am Ausbildungssystem gleich sind, sowie zwei Prüfungen im selbst gewählten Spezialwissenfach. Für die Aufnahme in die DAV müssen zudem mindestens drei Jahre Berufspraxis nachgewiesen werden, wovon mindestens zwei Jahre auf das gewählte Spezialwissenfach entfallen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V., dem Zweigverein der DAV, ist zum einen die Mitgliedschaft in der DAV und zum anderen der fachliche Nachweis der Eignung – zu erbringen über vier spezifische Prüfungen.
Darüber hinaus bietet die Vereinigung für Mitglieder die Zusatzausbildungen zum/zur „Certified Actuarial Data Scientist (CADS)“ sowie zum/zur „Certified Enterprise Risk Actuary (CERA)“ an.
Die drei Prüfungsordnungen sowie die Berufspraxisordnung werden ergänzt um die Regelungen zur Anerkennung im Ausland absolvierter Aktuarausbildungen (auf der Grundlage eines Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung).
Erfahren Sie mehr über die Ausbildungsangebote von DAV und IVS
Grundlagen des Berufsstands
Mit Aufnahme in die DAV verpflichten sich die Mitglieder, die Standesregeln der DAV zu befolgen, die im Interesse des Berufsstandes und der Allgemeinheit ein fachlich einwandfreies und einheitliches Auftreten der Aktuarinnen und Aktuare gewährleisten sowie das Vertrauen der Auftraggeber und das Ansehen der Aktuarinnen und Aktuare in der Öffentlichkeit sicherstellen. Diese berufsständischen Verhaltensnormen sollen dazu beitragen, die Unabhängigkeit, Objektivität, Fachkompetenz und Integrität der Aktuarinnen und Aktuare bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit zu gewährleisten. Die Standesregeln gelten gleichermaßen für die Mitglieder des IVS.
Fachgrundsätze sind Veröffentlichungen von DAV und IVS, in denen – zusammen mit den Standesregeln – die Grundsätze für eine ordnungsmäßige Ausübung der Tätigkeit der Aktuarinnen und Aktuare niedergelegt sind. Fachgrundsätze zeichnen sich dadurch aus, dass
- sie aktuarielle Fachfragen behandeln,
- sie von grundsätzlicher und praxisrelevanter Bedeutung für Aktuarinnen und Aktuare sind,
- sie berufsständisch durch ein Feststellungsverfahren legitimiert sind, das allen Aktuarinnen und Aktuaren eine Beteiligung an der Feststellung ermöglicht, und
- ihre ordnungsgemäße Verwendung seitens der Mitglieder durch ein Disziplinarverfahren berufsständisch abgesichert ist.
Bevor eine Ausarbeitung als Fachgrundsatz in Kraft treten kann, durchläuft sie ein mehrstufiges Feststellungsverfahren.
Von den Fachgrundsätzen zu unterscheiden sind Ergebnisberichte, die von den einzelnen Gremien der DAV erstellt und verabschiedet werden. Sie dienen insbesondere der Information der Mitglieder von DAV und IVS sowie der Förderung der fachlichen Diskussion.
Für den Fall eines Verstoßes gegen die Standesregeln oder Fachgrundsätze durch die Aktuarinnen und Aktuare greift die Disziplinarordnung, die den internationalen Gepflogenheiten entspricht. Ein Mitglied, gegen das eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, kann laut geltender Satzung gegen diese beim Vorstand der DAV Berufung einlegen. Sollte der Vorstand der Berufung nicht stattgeben, so wird über diese in einem Berufungsausschuss abschließend entschieden, der auf der Grundlage einer Berufungsordnung arbeitet.
Berufsständische Regularien umfassen alle Veröffentlichungen der DAV, in denen die Anforderungen an den Erwerb und die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in der Vereinigung sowie die Grundsätze für eine ordnungsmäßige Ausübung der Tätigkeit der Aktuarinnen und Aktuare niedergelegt sind. Für eine Mitgliedervereinigung, die durch Transparenz, Kommunikation und eine intensive Beteiligung der Mitglieder an den Willensbildungsprozessen der Vereinigung eine Gemeinschaft der Aktuarinnen und Aktuare erhalten und pflegen will, ist es unerlässlich, über gemeinsame Verfahrensregeln zu verfügen, wie diese Regularien entstehen und weiterentwickelt werden, wie also die Feststellung dieser berufsständischen Regularien erfolgt.
Weiterbildung in der DAV
Die Aktuarinnen und Aktuare in der DAV haben sich zur Weiterbildung verpflichtet und sind somit dafür verantwortlich, sich den für ihre Berufsausübung erforderlichen, jeweils aktuellen Kenntnisstand durch entsprechende Weiterbildung zu erhalten. Die DAV führt ein Weiterbildungsverzeichnis für alle Mitglieder, die weitergebildet sind und der Veröffentlichung ihres Namens zugestimmt haben. Wenn Sie erfahren möchten, ob ein Mitglied den Weiterbildungsanforderungen der DAV genügt, so können Sie dies auf der Seite Berufsstand abfragen.
Die Weiterbildungsordnung konkretisiert die in der Satzung und den Standesregeln festgeschriebene Pflicht hinsichtlich Mindestumfang und Dokumentation der persönlichen Weiterbildung und wird ergänzt um eine Akkreditierungs- und eine Tutorenrichtlinie.
Mitgliedschaftsinformationen
Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft in DAV, DGVFM oder IVS betreffen
- die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften in der DAV
- die Wiederaufnahme von Mitgliedern in die DAV
- die Beitragsinformationen von DAV und IVS inkl. eines Antrags auf Ermäßigung
- die Beitragsordnung der DGVFM inkl. der Aufnahmeanträge auf Mitgliedschaft
- die Ordnung zur Verwendung des IVS-Stempels.
Gremienarbeit in der Vereinigung
Rund 850 Mitglieder stellen ihr fachliches Know-how als Aktuarinnen und Aktuare in den Dienst der Vereinigung und entwickeln dieses weiter, indem sie in den Fachausschüssen und zugehörigen Arbeitsgruppen an für den Berufsstand zentralen Themen und Fragestellungen mitarbeiten. Ergänzende Regelwerke zur Gremienarbeit sind
- ein Leitfaden für die Gremienarbeit
- Hinweise zur Erstellung von Ergebnisberichten und Fachgrundsätzen
- die Reisekostenordnung von DAV, DGVFM und IVS.