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Wiltrud Pekarek | 27.04.2026 | Aktuar Aktuell
4 min Lesezeit

Pflegevorsorge zwischen Pflicht und Freiwilligkeit: die Rolle privater Zusatzversicherungen

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht zunehmend unter Finanzierungsdruck: Der demografische Wandel führt zu einer Zunahme an Pflegebedürftigen bei gleichzeitig sinkendem Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern. Zusätzlich erhöhen Leistungserweiterungen und Kostensteigerungen im Pflegesektor die Ausgaben. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige und Angehörige steigen vor allem aufgrund der wachsenden Pflege- und Personalkosten. Könnte eine verpflichtende private Pflegezusatzversicherung einen Beitrag zur Entlastung des Pflegesystems leisten?

Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der DAV
Wiltrud Pekarek ist Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung und Vorständin der DAV. Die Expertin für den Gesundheits- und Pflegesektor betont: „Eine breitere Etablierung der privaten Zusatzvorsorge für den Pflegefall in der Gesellschaft braucht einerseits mehr Bewusstsein für die Notwendigkeit von Eigenvorsorge und gleichzeitig positive Impulse seitens der Politik.“

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde als grundlegende Absicherung der finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit geschaffen und ist für alle verpflichtend. Die gesetzlich Krankenversicherten sind in der umlagefinanzierten SPV versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) bei ihrem Krankenversicherer abschließen. Die Leistungen der SPV und der PPV sind identisch. Der wesentliche Unterschied liegt in der Finanzierungsform, nämlich in der Art und Weise der Beitragskalkulation. Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde bewusst als Teilkaskosystem konzipiert und deckt demzufolge nur einen Teil der bei ambulanter und stationärer Pflege anfallenden Kosten ab. Den steigenden Eigenanteil der Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Die ergänzende Absicherung durch eine kapitalgedeckte private Pflegezusatzversicherung gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Kapitaldeckung in privaten Pflegezusatzversicherungen

Private Pflegezusatzversicherungen arbeiten, wie auch die PPV, nach dem Kapitaldeckungsprinzip mit dem Aufbau von Altersrückstellung. Da das Pflegefallrisiko oft erst in höheren Altern eintritt, kann für jüngere Versicherte über einen längeren Zeitraum hinweg aus Beitragsteilen der Aufbau der Alterungsrückstellung erfolgen und diese zusätzlich am Kapitalmarkt angelegt und verzinst werden. Die Alterungsrückstellung wird zur Finanzierung der im Alter steigenden Pflegekosten herangezogen. Sie sichert damit gezielt und individuell das in der Zukunft liegende Risiko einer langen und kostenintensiven Pflegephase im Kollektiv der Versichertengemeinschaft ab. Jede einzelne Kohorte (Altersklasse) sorgt für die mit dem Alter steigenden Pflegekosten vor und ist nicht auf die Unterstützung der nachfolgenden Generationen angewiesen – ein generationengerechtes System. Damit Menschen sich in ausreichendem Umfang privat gegen das Pflegerisiko absichern und eine breite Durchdringung kapitalgedeckter Absicherung erreicht wird, sind geeignete politische Rahmenbedingungen nötig.

Obligatorische und fakultative Absicherungsformen möglich

Aktuariell lassen sich sowohl eine obligatorische als auch eine fakultative Absicherung von Pflegerisiken abbilden. Entscheidend sind dabei die Rahmenbedingungen, unter denen die jeweilige Absicherungsform ausgestaltet wird, sowie die Ziele, die mit ihr verfolgt werden, insbesondere im Hinblick auf Solidarität und langfristige Finanzierbarkeit.

In einem obligatorischen System besteht Versicherungspflicht im gesetzlich festgelegten Absicherungsumfang. Bei solch einer obligatorischen privaten Pflegezusatzversicherung könnten bei Bedarf soziale Elemente berücksichtigt werden. Dazu zählen beispielsweise eine hälftige Beitragsübernahme durch den Staat bei Hilfsbedürftigkeit, die Beitragsfreiheit von Kindern oder eine Halbierung der Beiträge im Rentenalter. Auch der Verzicht auf eine individuelle Risikoprüfung kann berücksichtigt werden: Vorerkrankungen oder ein bereits erhöhtes Pflegerisiko würden damit nicht zu individuellen Risikozuschlägen oder auch einer Ablehnung führen. Alle diese Elemente sind Ausdruck eines politischen Willens und bedürfen eines gesellschaftlichen Konsens. Sie sind aktuariell darstellbar, erfordern jedoch eine breite Risikogemeinschaft und eine stärkere kollektive Finanzierung zum Ausgleich der sozialen Elemente.

Demgegenüber ist bei einer fakultativen privaten Pflegezusatzversicherung eine risikodifferenzierte Kalkulation essenziell, um eine dauerhafte Tragfähigkeit sicherzustellen. Da der Beitritt freiwillig erfolgt, orientiert sich die Beitragsgestaltung am individuellen Risiko der Versicherten. Maßgebliche Faktoren sind dabei insbesondere das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand, der im Rahmen einer Risikoprüfung berücksichtigt wird. Soziale Ausgleichselemente sind in diesem Rahmen nur begrenzt möglich, da sie im Gegensatz zu einem Obligatorium nicht auf eine verpflichtende und umfassende Risikogemeinschaft zurückgreifen können.

Keine Ausweitung der Pflicht auf pflegebedingte Eigenanteile nötig

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilleistungssystem ausgestaltet: Sie deckt grundlegende Risiken ab und lässt zugleich Raum für Eigenverantwortung und individuelle Vorsorge. Die freiwillige Pflegevorsorge über eine private Pflegezusatzversicherung ist für die Bevölkerung eine bestehende Möglichkeit, um Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen.

Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung zur vollständigen Absicherung der pflegebedingten Eigenanteile im stationären und ambulanten Bereich halten wir nicht für sachgerecht. Empirische Analysen zeigen, dass weite Teile der heute älteren Bevölkerung die Kosten einer vollstationären Pflege aus eigenen Mitteln tragen kann – für die ambulante Pflege gilt dies sogar für nahezu 100 Prozent der Bevölkerung. Nur knapp sechs Prozent aller Pflegebedürftigen sind den Daten des statistischen Bundesamtes zufolge auf eine weitergehende finanzielle Absicherung angewiesen. Vor diesem Hintergrund sehen wir derzeit keinen Bedarf, über die bestehende Teilkaskoabsicherung der gesetzlichen Pflegeversicherung hinauszugehen und pflegebedingte Eigenanteile obligatorisch abzusichern. Dies würde dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen, nach dem staatliche oder kollektiv verpflichtende Sicherungssysteme nur dort eingeführt werden sollten, wo Eigenverantwortung und individuelle Vorsorge an ihre Grenzen stoßen.

Gleichzeitig sollte die Senkung von Pflegekosten auf struktureller Ebene angegangen werden, um die Eigenanteile für Pflegebedürftige zu verringern und das System insgesamt zu entlasten. Dies gelingt insbesondere durch Abbau von Fehlanreizen im stationären und ambulanten Bereich. Durch Effizienzgewinne mithilfe von Digitalisierung und Bürokratieabbau entstehen Freiräume für die direkte Pflege. Prävention durch Früherkennung und Gesundheitsförderung mindert darüber hinaus langfristig das Risiko von Pflegebedürftigkeit.

Die Alterungsrückstellung wird zur Finanzierung der im Alter steigenden Pflegekosten herangezogen.

Umfang der Pflichtversicherung ist eine gesellschaftspolitische Frage

Die Entscheidung für oder gegen eine Pflichtversicherung in der Pflege ist keine mathematische, sondern eine gesellschafts- und sozialpolitische Frage. Sie stellt Grundsatzfragen der Verantwortung zwischen Individuum und Gemeinschaft und der Umverteilung zwischen Einkommensgruppen und Generationen. Daher muss sehr bewusst geprüft werden, für welche Risiken und in welchem Umfang eine Pflichtversicherung überhaupt in Betracht gezogen werden kann.

Eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung zur vollständigen Absicherung der pflegebedingten Eigenanteile im stationären und ambulanten Bereich halten wir nicht für sachgerecht. Sollte politisch dennoch beabsichtigt werden, die Eigenanteile weitergehend abzusichern, sollte dies im Rahmen einer kapitalgedeckten Versicherungslösung erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Absicherung nachhaltig und generationengerecht erfolgt und nicht zulasten künftiger Beitragszahler geht. Eine breitere Etablierung der privaten Zusatzvorsorge für den Pflegefall in der Gesellschaft braucht einerseits mehr Bewusstsein für die Notwendigkeit von Eigenvorsorge und gleichzeitig positive Impulse seitens der Politik.

Inhalt

  • Einleitung
  • Kapitaldeckung in privaten Pflegezusatzversicherungen
  • Obligatorische und fakultative Absicherungsformen möglich
  • Keine Ausweitung der Pflicht auf pflegebedingte Eigenanteile nötig
  • Umfang der Pflichtversicherung ist eine gesellschaftspolitische Frage

Downloads

AA_Sonderausgabe2026_Pekarek ( PDF )
Annika Lobergh
annika.lobergh​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-231

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