Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation 2025 – Orientierung im Solvency II-Regime
Die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) sind damit neben den EU-Regelungen zentraler Maßstab für die Ausgestaltung der vier Schlüsselfunktionen Interne Revision, Compliance-Funktion, Risikomanagementfunktion (RMF) und Versicherungsmathematische Funktion (VmF) , die als interne Kontroll- und Steuerungsinstanzen eine zentrale Rolle für eine solide Unternehmensführung spielen. Aus aktuarieller Sicht kommt dabei insbesondere der Risikomanagementfunktion sowie der Versicherungsmathematischen Funktion eine besondere Bedeutung zu. Beide Funktionen sind gesetzlich verankert, fachlich eng miteinander verbunden und von zentraler Relevanz für die finanzielle Tragfähigkeit von Versicherungsunternehmen.
Risikomanagement als Frühwarnsystem
Die Risikomanagementfunktion unterstützt die Geschäftsleitung laut § 26 Abs. 8 VAG sowie Artikel 269 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bei der systematischen Erfassung, Bewertung und Steuerung aller wesentlichen Risiken eines Versicherungsunternehmens. Dazu zählen neben klassischen versicherungstechnischen Risiken auch Kapitalmarkt-, Liquiditäts-, operationelle oder strategische Risiken. Die MaGo konkretisieren diese Aufgaben der RMF aus Sicht der BaFin, betonen ausdrücklich die beratende Rolle dieser Funktion gegenüber dem Vorstand und stärken damit ihre Bedeutung als unabhängiges Frühwarnsystem innerhalb der Unternehmensorganisation.
Eine zentrale Aufgabe ist die Koordination des sogenannten Own Risk and Solvency Assessment (ORSA). In diesem Prozess prüfen Versicherer regelmäßig, ob ihr individuelles Risikoprofil dauerhaft mit der vorhandenen Kapitalausstattung vereinbar ist. Gerade in einem Umfeld zunehmender Unsicherheiten – etwa durch volatile Kapitalmärkte, geopolitische Spannungen oder den Klimawandel – trägt ein wirksames Risikomanagement entscheidend dazu bei, Risiken frühzeitig sichtbar zu machen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Versicherungsmathematische Funktion: Qualitätssicherung der Verpflichtungen
Ergänzend dazu stellt die Versicherungsmathematische Funktion nach § 31 VAG sowie aus Artikel 272 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 sicher, dass die finanziellen Verpflichtungen eines Versicherers realistisch, nachvollziehbar und konsistent bewertet werden. Sie koordiniert die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II, überprüft die Angemessenheit der verwendeten Methoden und beurteilt die Qualität der zugrunde liegenden Daten. Auch diese Aufgaben wurden durch die MaGo noch einmal konkretisiert.
Darüber hinaus unterstützt sie die Geschäftsleitung durch unabhängige Stellungnahmen zur Produktgestaltung, zur Prämienkalkulation und zur Rückversicherung. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Risikogerechtigkeit von Versicherungsprodukten und zur langfristigen Erfüllbarkeit der Leistungszusagen gegenüber den Versicherten. Zugleich arbeitet die Versicherungsmathematische Funktion eng mit dem Risikomanagement zusammen, etwa bei der Abbildung von Risikominderungstechniken oder bei der Weiterentwicklung interner Modelle zur Ermittlung des Risikokapitalbedarfs.
Klare Rollenverteilung auch im Zusammenspiel mit dem Verantwortlichen Aktuar
Eine Besonderheit des deutschen Aufsichtsrechts ist die Rolle des Verantwortlichen Aktuars (VA), der insbesondere den Schutz der Versicherungsnehmerrechte bei der Überschussbeteiligung und der handelsrechtlichen Reservierung sicherstellt. Die MaGo greifen diese Besonderheit auf und präzisieren die Abgrenzung zur Versicherungsmathematischen Funktion.
Dabei gibt es eine direkte fachliche Verbindung über die Modellierung der künftigen Überschussbeteiligung in den versicherungstechnischen Rückstellungen, wobei die VmF diesbezüglich den VA konsultiert. Zugleich müssen mögliche Interessenkonflikte identifiziert und angemessen adressiert werden, wenn etwa die VmF einen Vorschlag zur Überschussbeteiligung aus Risikosicht als zu hoch empfindet, während der VA diesen Vorschlag als angemessen bzw. eine niedrigere Überschussbeteiligung als nicht ausreichend betrachtet. Eine Verbindung zwischen diesen beiden Perspektiven besteht in der Verantwortung des VA, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu überprüfen.
Unternehmen sollen durch geeignete und wirksame Maßnahmen gewährleisten, dass alle beteiligten Funktionen ihre Aufgaben objektiv, unabhängig und im Interesse der langfristigen Stabilität des Unternehmens wahrnehmen können.
Fazit
Die MaGo zeigen exemplarisch, wie europäische Regulierung auf nationaler Ebene konkret umgesetzt wird. Aktuarinnen und Aktuare nehmen dabei im Rahmen ihrer vielfältigen Tätigkeiten eine Schlüsselrolle ein: Sie tragen durch fundierte Analysen, unabhängige Bewertungen und vorausschauendes Risikomanagement maßgeblich zur Stabilität der Versicherungsunternehmen und damit letztlich des wirtschaftlichen Umfelds in Deutschland und der EU bei. Dabei sind sie sowohl für die Wahrung der Versicherungsnehmerrechte (VA) als auch für ein angemessenes Risikomanagement und die Sicherstellung der Einhaltung aller eingegangenen Verpflichtungen (RMF und VmF) verantwortlich. Auch hinsichtlich einer auskömmlichen Tarifierung und einer risikogerechten Produktgestaltung sind Aktuarinnen und Aktuare wichtige Säulen. Die MaGo bilden für all diese Tätigkeitsfelder unterstützende und wichtige Leitplanken und sorgen für eine angemessene lokale Umsetzung des europäischen Aufsichtsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des deutschen Marktes.
MaGo-Update 2025: Proportionalität und neue Risiken im Blick
Das MaGo-Update 2025 wurde unter aktiver Beteiligung der Praxis finalisiert, unter anderem wurden Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) dabei berücksichtigt. Neben einer stärkeren Betonung der Risikokultur greift die BaFin aktuelle Entwicklungen auf, etwa automatisierte Geschäftsprozesse, Nachhaltigkeitsrisiken oder Risiken aus umfangreichen Rückversicherungsstrukturen. Zugleich eröffnet die Überarbeitung Spielräume für eine proportionale Umsetzung der Anforderungen, um die Wirksamkeit der Aufsicht mit praktischer Umsetzbarkeit zu verbinden.
BaFin aktualisiert MaGo-Rundschreiben
Zahlreiche Neuerungen für Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II


