Erstmalige Nachhaltigkeitsberichterstattung von Versicherern nach CSRD: Analyse, Einordnung und Implikationen für das Risikomanagement
Die Arbeitsgruppe „Pflichtberichterstattung zur Nachhaltigkeit in Versicherungsunternehmen“ des Ausschusses Rechnungslegung und Regulierung hat die Nachhaltigkeitsberichte von 25 Versicherern mit Sitz in Deutschland für das Geschäftsjahr 2024 analysiert und die aktuariellen Aspekte der Berichterstattung – insbesondere im Hinblick auf das Risikomanagement – kommentiert. Der Fokus lag dabei sowohl auf der Berichterstattung durch die Versicherer selbst (Anwenderperspektive) als auch auf einer Analyse der Berichte von Unternehmen, die für Versicherer insbesondere als Risikoträger und Investoren relevant sind (Nutzerperspektive).
Die Mehrheit der künftig voraussichtlich berichtspflichtigen deutschen Versicherer hat die CSRD und ESRS bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 bereits vollständig oder teilweise berücksichtigt. Fast alle Versicherer haben im ersten Jahr der Berichterstattung von den sogenannten Phase-Ins Gebrauch gemacht, was bedeutet, dass bestimmte Angaben in den ersten Jahren noch nicht erforderlich sind.
Der Umfang der Berichterstattung hat sich im Vergleich zu den Vorjahren bei den meisten Unternehmen deutlich vergrößert. Die Länge der Berichte variiert dabei erheblich – sie reicht in der Regel von rund 50 Seiten bis hin zu mehreren hundert. Besonders umfangreich sind die allgemeinen Angaben gemäß ESRS 2 sowie die Informationen zu den thematischen Standards ESRS E1 (Klimawandel) und ESRS S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens). Die übrigen Standards – insbesondere der Standard zur Unternehmensführung G1 sowie die weiteren Umweltstandards ESRS E2 bis E5, sofern sie als wesentlich eingestuft wurden – werden meist deutlich kürzer behandelt. Mehr als die Hälfte der untersuchten Versicherer veröffentlicht zudem unternehmensspezifische Angaben zu Themen, die nicht von den ESRS abgedeckt sind.
Die meisten Versicherer veröffentlichen ihren Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts, etwa ein Viertel hingegen als eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht. Auch hinsichtlich der Art und des Stils der Berichterstattung gibt es große Unterschiede: Während einige Versicherer sich stark an der Struktur der ESRS orientieren und explizite Verweise auf die sogenannten Disclosure Requirements aufnehmen, gliedern andere die Inhalte nach Themengebieten und differenzieren lediglich auf der Ebene der Standards.
Berichterstattung durch Versicherer (Anwenderperspektive)
1) Wesentlichkeitsanalyse
Versicherer legen in ihren Nachhaltigkeitsberichten die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse offen und benennen die wesentlichen Auswirkungen (positiv oder negativ), Risiken und Chancen – die sogenannten IROs – ihres Unternehmens im kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont.
Alle Versicherer haben wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Klimawandel (E1), den Arbeitskräften im Unternehmen (S1) sowie der Unternehmensführung (G1) identifiziert. Die Mehrheit hat zudem wesentliche IROs in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer (S4) sowie Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (S2) berichtet. Angesichts aktueller Entwicklungen im Bereich Biodiversität ist zu erwarten, dass der Standard E4 künftig weiter an Bedeutung gewinnt.
Zu diesen Themen werden von den Versicherern auch am häufigsten wesentliche Risiken und Geschäftschancen genannt. Insgesamt wurden mehr wesentliche Risiken als Chancen festgestellt. Chancen sehen Versicherer insbesondere in der verstärkten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen (E1), der Entwicklung grüner und sozialer Produkte (E1, E4, S4) sowie in einer erhöhten Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit (S1, S4). Steigende Energiekosten sowie Reputations- und Ausfallrisiken durch Naturkatastrophen wurden beispielsweise im Zusammenhang mit E1 und E4 als wesentliche Risiken identifiziert. Weitere wesentliche Risiken betreffen den demografischen Wandel und Diskriminierung (S1), Datenschutz (S1, S4) sowie Korruption und Bestechung (G1).
Ob Auswirkungen und Risiken mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen – also als Brutto- oder Nettobetrachtung – bewertet wurden, ist in den Berichten häufig nicht eindeutig ersichtlich. Auch wenn die Aufsicht neben dem Klimawandel zunehmend Risiken im Zusammenhang mit Natur und Biodiversitätsverlust in den Fokus nimmt, erkennen bislang nur wenige Versicherer hier ein wesentliches Risiko. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass viele Versicherer die Risiken in einer Nettosicht bewerten oder Biodiversitätsrisiken – anders als die Aufsicht – grundsätzlich nicht als wesentlich einstufen.

2) Resilienzanalyse
In der Resilienzanalyse beschreiben Versicherer, wie widerstandsfähig ihre Strategien und Geschäftsmodelle gegenüber den als wesentlich identifizierten klimabezogenen Risiken sind. Dabei wird unterschieden zwischen physischen Risiken (z. B. Extremwetterereignisse oder langfristige Klimaänderungen) und transitorischen Risiken (aus dem Wandel hin zu einer CO2-armen Wirtschaft).
Die Resilienzanalyse basiert meist auf qualitativen Bewertungen und wird durch quantitative Szenarioanalysen ergänzt. Typischerweise werden sowohl physische als auch transitorische Risiken betrachtet. Für die quantitative Analyse greifen die meisten Versicherer auf Szenarien des NGFS und teilweise des IPCC zurück – üblicherweise werden zwei bis drei Szenarien analysiert: eines mit hohem physischem und geringem transitorischem Risiko und eines mit umgekehrten Schwerpunkten. Die Betrachtung von Aktiv- und Passivseite erfolgt oft getrennt, vereinzelt werden vereinfachte, statische Bilanzansätze verwendet. Die verwendeten Zeithorizonte variieren stark: Einige Versicherer nennen sehr lange Zeiträume bis 2050 oder 2100, andere setzen Mindestlaufzeiten wie „mehr als 10 Jahre“ an. Die analysierten Klimaszenarien entsprechen laut Angaben in der Regel denen aus dem ORSA-Prozess. Einschränkungen und Limitationen dieser Analysen werden berichtet, bieten aber oft noch Potenzial für weitere Differenzierung.
Sowohl die Methodik als auch der Detaillierungsgrad der Analysen unterscheiden sich zwischen den Versicherern erheblich. Insgesamt berichten die betrachteten Unternehmen, dass ihre Strategien oder Geschäftsmodelle gegenüber den identifizierten klimabezogenen Risiken als resilient eingeschätzt werden oder empfehlen entsprechende Maßnahmen an das Management.
3) Treibhausgasemissionen
Die Berichterstattung der Versicherer zu Treibhausgasemissionen umfasst im Allgemeinen Emissionen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb, aus den Kapitalanlagen („finanzierte Emissionen“) und aus dem Versicherungsportfolio („Insurance-associated Emissions“). Der Großteil der berichteten Emissionen entfällt auf die Insurance-associated Emissions und die finanzierten Emissionen, weniger auf den eigenen Geschäftsbetrieb.
Finanzierte Emissionen werden gemäß ESRS E1-6 ermittelt und unter Scope 3, Kategorie 15 „Investments“ ausgewiesen. Die Versicherer wenden hierbei in der Regel die PCAF-Standards an und berücksichtigen meist zwischen 30% und 95% ihrer Kapitalanlagen. Während alle untersuchten Versicherer die finanzierten Emissionen ihrer Aktien und Unternehmensanleihen sowie fast alle die Emissionen aus Immobilien angeben, berücksichtigen etwa 20% die Emissionen aus Staatsanleihen nicht. Die größte Herausforderung bei der Berechnung ist die Verfügbarkeit von Emissionsdaten: Während Scope- 1- und -2-Emissionen der Beteiligungsunternehmen oftmals ausreichend verfügbar sind, ist die Datenlage hinsichtlich Scope 3 („Scope 3 von Scope 3“) sehr begrenzt. Dennoch haben viele Versicherer bereits Scope-3-Emissionen der Beteiligungsunternehmen einbezogen, was die finanzierten Emissionen im Allgemeinen um das Vier- bis Fünffache erhöht hat.
Insurance-associated Emissions werden bislang nur von etwa 20% der Versicherer berichtet, wobei meist der „Insurance-Associated Emissions Standard“ der PCAF angewandt wird. Die Methodik befindet sich noch in der Entwicklung und deckt bislang nur das Firmenkunden- und Kfz-Geschäft ab. Sie wird am Markt teilweise stark kritisiert, da sie im Firmenkundengeschäft auf die Emissionen des Kunden und nicht auf die der versicherten Objekte oder Aktivitäten abstellt. Die aktive Steuerung und Reduktion der Portfolioemissionen stellt sowohl bei den Insurance-associated Emissions als auch bei den finanzierten Emissionen eine Herausforderung dar, da sie maßgeblich von den Dekarbonisierungsmaßnahmen der Beteiligungsunternehmen und Versicherten abhängt. In den Berichten werden insbesondere folgende Maßnahmen zur Emissionsreduktion genannt:
- Einschränkung oder Reduktion von Investitionen bzw. Versicherungen in emissionsintensive Sektoren (z.B. Kohle, Öl)
- Dialog mit Beteiligungsunternehmen und Versicherungsnehmern, um Nachhaltigkeitsaspekte sowie Dekarbonisierungsstrategien und -ziele zu adressieren
- Investitionen und Entwicklung von Versicherungsprodukten zur Unterstützung des Übergangs in eine kohlenstoffneutrale Wirtschaft, z.B. Versicherungen für oder Investitionen in erneuerbare Energien, Elektrofahrzeuge, neue kohlenstoffarme Technologien.
4) Transitionspläne und Dekarbonisierungsstrategie
Mit Transitionsplänen und Dekarbonisierungsstrategien legen Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offen, wie sie den Klimawandel bekämpfen und ihre Treibhausgasemissionen reduzieren wollen. Ein Transitionsplan beschreibt die Strategie zur Anpassung an eine nachhaltige, klimaneutrale Wirtschaft im Einklang mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Typische Bestandteile sind Zwischenziele (z.B. für 2030 und 2040) und konkrete Maßnahmen zur Emissionsminderung, wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder Kreislaufwirtschaft. Die Dekarbonisierungsstrategie konkretisiert, wie das Unternehmen seine Emissionen senken will, und ist Teil des Transitionsplans.
In Deutschland hat bislang erst ein Versicherer einen vollständigen Transitionsplan nach den ESRS-Vorgaben veröffentlicht. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es bislang nur vereinzelt entsprechende Pläne. Rund die Hälfte der deutschen Versicherer mit veröffentlichtem Nachhaltigkeitsbericht hat Net-Zero-Ziele, meist bis 2050, formuliert – typischerweise für die Kapitalanlage. Für den eigenen Geschäftsbetrieb und das Versicherungsportfolio haben bislang nur wenige Versicherer Net-Zero-Ziele gesetzt. Emissionsreduktionsziele für die Kapitalanlage und den eigenen Geschäftsbetrieb existieren hingegen bei mehreren Versicherern: etwa 60% für die Kapitalanlage, rund 40% für den Geschäftsbetrieb. Als Basisjahr dient häufig 2019, orientiert am Target Setting Protocol der Net-Zero Asset Owner Alliance. Die Ziele beziehen sich meist auf die Jahre 2025 oder 2030; ein typisches Ziel ist z.B. eine Emissionsreduktion um 45% bis 2025 gegenüber 2019. Zwischenziele wurden teilweise bereits durch den Ausstieg aus emissionsintensiven Sektoren erreicht.
Die Tatsache, dass viele Versicherer noch keine Net-Zero- oder Emissionsreduktionsziele für das Versicherungsportfolio festgelegt haben, hängt auch mit der bislang begrenzten Berichterstattung über Insurance-associated Emissions und den noch nicht ausgereiften Messmethoden sowie der eingeschränkten Datenverfügbarkeit zusammen. Insgesamt variieren Ausgestaltung und Detailgrad der Pläne und Ziele erheblich. Die Zielsetzungen und Emissionsberichte sind schwer vergleichbar, da sie sich sowohl durch die gewählten Basis- und Zieljahre als auch durch die einbezogenen Portfolios und Emissions-Scopes unterscheiden.
5) EU-Taxonomie
Versicherer berichten nicht nur über die taxonomiekonformen Kapitalanlagen, sondern auch über die Taxonomiekonformität des Nichtlebens(-rück)versicherungsgeschäfts. Der Anteil des taxonomiekonformen Versicherungsgeschäfts liegt bei den meisten Versicherern unter 10 %. Die Möglichkeit, taxonomiekonformes Versicherungsgeschäft auszuweisen, hängt davon ab, wie hoch der Anteil des Geschäfts zur Absicherung von Naturkatastrophen (NatCat-Geschäft) ist. Für viele Versicherer ist es herausfordernd, den Anteil der Prämie für die Deckung von Klimarisiken zu bestimmen, da diese oft nicht separat bepreist werden. Die Separierung der Klimaprämie ist jedoch Voraussetzung für den Ausweis taxonomiekonformen Versicherungsgeschäfts, sodass die tatsächliche Quote vermutlich teils deutlich höher liegt. Beim Ausweis des taxonomiefähigen Versicherungsgeschäfts, d.h. der grundsätzlichen Fähigkeit taxonomiekonformes Versicherungsgeschäft darzustellen, sind in der Praxis unterschiedliche Ansätze zu beobachten. Während einige Versicherer hierbei die volle Prämie eines Versicherungsvertrages ansetzen, berücksichtigen andere lediglich den klimarelevanten Anteil, was zu deutlich unterschiedlichen Ergebnissen bei der Taxonomiefähigkeit führt.
Die taxonomiekonformen Kapitalanlagen liegen sowohl umsatz- als auch CapEx-basiert meist unter 10%. Sie geben an, in welchem Umfang Versicherer taxonomiekonforme Wirtschaftsaktivitäten finanzieren. Zu beachten ist, dass bei Investitionen in Beteiligungsunternehmen nur solche einbezogen werden dürfen, die nach Art. 8 EU-Taxonomie berichten. Somit können grundsätzlich nur Kapitalanlagen in der EU als taxonomiekonform eingestuft werden, Investitionen außerhalb der EU führen zu geringeren Quoten.
6) Nachhaltigkeit in Versicherungsprodukten
Nachhaltigkeitsaspekte in Versicherungsprodukten zeigen sich vor allem im Bereich Schaden/Unfall. Viele Versicherer berichten über Maßnahmen wie „building back better“ und „Reparieren statt Ersetzen“. Sie berücksichtigen soziale Mindeststandards, schließen bestimmte Risiken aus und bieten Versicherungsschutz für erneuerbare Energien und Elektrofahrzeuge. So unterstützen sie nicht nur den ökologischen Wandel, sondern nutzen auch die Geschäftschancen, die sich durch den Klimawandel ergeben.
Im Bereich der Lebensversicherung stehen Nachhaltigkeitsaspekte hauptsächlich im Zusammenhang mit der Kapitalanlage. Auch hier sind soziale Mindeststandards, Ausschlüsse und Investitionen in erneuerbare Energien für viele Versicherer zentral.
7) Soziale und Governance-Aspekte
Berichtete soziale und Governance-Aspekte umfassen neben produktbezogenen Themen beispielsweise Risiken im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte, den demografischen Wandel der Belegschaft sowie Kennzahlen zum Gender Pay Gap, zur Remuneration Ratio (Vergleich Gehalt der bestbezahlten Person zum Median der Belegschaft) und zur Frauenquote in Führungspositionen.
Risiken im Zusammenhang mit der Einhaltung von Menschenrechten spielen grundsätzlich eine Rolle in der eigenen Belegschaft, bei Zulieferern sowie im Industrieversicherungsgeschäft und in der Kapitalanlage. Den Berichten ist zu entnehmen, dass das Thema Menschenrechte für Versicherer – aufgrund des Geschäftsbetriebs in Deutschland oder Europa sowie etablierter Maßnahmen – meist von eher untergeordneter Bedeutung ist.
Berichterstattung als Basis für Versicherer (Nutzerperspektive)

Insbesondere in ihrer Rolle als Risikoträger und Investor sind Versicherer auf verlässliche Daten ihrer Versicherungsnehmer und Beteiligungsunternehmen angewiesen. Diese Daten sind essenziell für das Pricing von Risiken, das Risikomanagement und die Umsetzung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie.
Nachhaltigkeitsberichte ermöglichen es Versicherern, relevante Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die sich aus Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette ergeben, frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus liefern sie wichtige Informationen darüber, wie Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit Umwelt und Gesellschaft beeinflussen – was insbesondere langfristig wesentliche Risiken für Versicherer darstellen kann. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt somit zu einem effizienteren und wirkungsvolleren Risikomanagement bei. Zudem erlaubt sie eine fundierte Bewertung der Nachhaltigkeit von Versicherungskunden und Kapitalanlagen, was für die Reduzierung der mit dem Versicherungsportfolio und den Kapitalanlagen verbundenen Treibhausgasemissionen relevant ist.
Auch wenn die Nachhaltigkeitsberichte unter den neuen Vorgaben deutlich mehr Kennzahlen enthalten, bestehen sie weiterhin überwiegend aus narrativen Darstellungen. Abgesehen von Angaben zur EU-Taxonomie und zu den Treibhausgasemissionen gibt es nur wenige standardisierte Tabellen. Für die Darstellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sehen die ESRS beispielsweise keine verpflichtende tabellarische Darstellung vor, sodass viele Unternehmen die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse ausschließlich textlich beschreiben. Zudem bieten die neuen Vorgaben Ermessensspielräume, etwa bei der Wahl des betrachteten Worst-Case-Klimaszenarios in der Klimaresilienzanalyse, was die Aggregation der Informationen für Versicherer als Risikoträger und Investoren erschwert.
Erst mit der Einführung des European Single Access Point (ESAP) und des sogenannten Taggings wird die Datenerhebung für Versicherungsunternehmen effizienter. Bis dahin sind viele Versicherer auf die Unterstützung spezialisierter Datenanbieter angewiesen, die relevante Informationen – wie beispielsweise Kennzahlen gemäß Anhang B der ESRS 2 – systematisch aus den Unternehmensberichten extrahieren. Im Rahmen der aktuellen Diskussion um Entbürokratisierung und Vereinfachung regulatorischer Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Berichtspflichten, ist festzuhalten: Versicherer benötigen als Risikoträger und Investoren eine belastbare Datengrundlage für unternehmerische Entscheidungen. Für eine zielgerichtete Steuerung und ein effektives Risikomanagement kann es ausreichen, die Berichterstattung auf wesentliche Kennzahlen zu konzentrieren, wobei eine hinreichende Abdeckung relevanter Unternehmen essenziell bleibt. Für die Steuerung und das Risikomanagement der Versicherer sind insbesondere die Treibhausgasemissionen zentral – sie dienen als Frühwarnindikator für Transitionsrisiken (z.B. durch CO2 -Bepreisung) und zur Messung des Fortschritts bei der Dekarbonisierung des eigenen Unternehmens und der Wertschöpfungskette. Nach Angaben der EZB umfassen die Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitenden), die aktuell in den Geltungsbereich der CSRD fallen, schätzungsweise nur etwa 37% der von Unternehmen in der Europäischen Union verursachten CO2-Emissionen. Eine Anhebung der Schwellenwerte – etwa auf 1.000 oder 3.000 Mitarbeitende – würde die Datenverfügbarkeit und damit die Möglichkeiten für ein effektives (Risiko-)Management für Versicherer zum Teil erheblich einschränken.

