Elementarversicherung im Koalitionsvertrag Entscheidend ist jetzt die richtige Umsetzung
Der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung greift einige dieser Fragen auf und bietet eine Grundlage, auf der eine zukunftsfähige Lösung noch zu entwickeln ist. Entscheidend ist jetzt die konkrete Umsetzung.
Prävention ist der Schlüssel zu volkswirtschaftlichem Nutzen
Eine nachhaltige Lösung für die zunehmenden Schäden durch Naturereignisse ist ohne Prävention nicht denkbar. Nur wenn Risiken beherrschbar bleiben, kann Versicherung langfristig funktionieren. In diesem Sinne ist es zu begrüßen, dass der Koalitionsvertrag die Bedeutung von Risikovorsorge ausdrücklich betont. Besonders hervorzuheben ist dabei die Absicht, Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in hochwassergefährdeten Gebieten zu sensibilisieren. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bestehende Staatshaftungsregelungen präzisiert werden müssen, wenn Kommunen trotz bekannter Risiken neue Baugebiete ausweisen.
Eine konsequente Umsetzung entsprechender Maßnahmen kann den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden dauerhaft reduzieren und damit auch den Druck auf das Versicherungssystem verringern
Staatliche Rückversicherung ist ein zentraler Baustein des Koalitionsvertrags bezüglich Kumulschutz
Ein weiteres zentrales Element des Koalitionsvertrags ist die geplante Einführung einer staatlichen Rückversicherung für Elementarschäden. Dieser Schritt eröffnet die Chance, auch Extremrisiken zu decken, die bislang kaum oder gar nicht (rück)versicherbar sind. Dies betrifft etwa ein Prozent der Gebäude, die sich in hochgradig exponierten Lagen befinden. Gleichzeitig birgt die Ausgestaltung eines solchen staatlichen Rückversicherers vielfältige Herausforderungen. Wichtig ist, dass die Mechanismen des freien Marktes nicht außer Acht gelassen werden: Versicherer müssen auch in einem neuen System wirtschaftlich arbeiten können, um ihre Rolle im Risikotransfer nachhaltig wahrzunehmen.
Ein klug gestaltetes Zusammenspiel aus privatwirtschaftlicher Erstversicherung, Rückversicherung und staatlichem Stop-Loss kann einen stabilen, zukunftsfähigen Rahmen zum Nutzen von Versicherungsnehmern, Staat und Gesamtwirtschaft schaffen
Jährliche wirtschaftliche Verluste durch wetter- und klimabedingte Extremereignisse in den EU-Mitgliedstaaten

Risikoadäquate Prämien sind die Basis eines funktionsfähigen Systems
Ein Gebäude mit höherer Gefährdungslage muss eine entsprechend höhere Versicherungsprämie tragen, alles andere würde zu Fehlanreizen führen. Denn wenn Einheitsprämien eingeführt würden, könnten Versicherer geneigt sein, nur die vergleichsweise risikoarmen Verträge zu zeichnen. Gleichzeitig entfiele für Versicherungsnehmende der finanzielle Anreiz, selbst in Risikominderung zu investieren. Daher muss der überwiegende Teil der Verträge weiterhin risikoadäquat tarifiert werden. Nur für den kleinen Teil besonders exponierter Gebäude wäre es denkbar, ergänzende Solidarkomponenten einzuführen.
Wichtig ist dabei, dass die Versicherer nicht in eine passive Rolle gedrängt werden, sondern durch passende Rahmenbedingungen motiviert bleiben, ihre Expertise und Innovationskraft aktiv einzubringen. Nur so kann ein effizienter Risikoausgleich unter Einbeziehung eines staatlichen Rückversicherers gelingen.
Fazit
Versicherung kann die Herausforderungen des Klimawandels nicht lösen, aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die finanziellen Folgen abzufedern. Damit dies langfristig gelingt, braucht es drei zentrale Elemente: eine starke Präventionsstrategie, ein durchdachtes Konzept für den Kumulschutz und eine risikogerechte Prämiengestaltung. Der Koalitionsvertrag setzt an einigen richtigen Stellschrauben an. Jetzt kommt es auf die konsequente und fachlich fundierte Umsetzung an


