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Gundula Roßbach | 25.04.2025 | Aktuar Aktuell
1 min Lesezeit

Altersvorsorge ohne Risikoabsicherung bleibt unvollständig! (Gastbeitrag von Gundula Roßbach)

Die vorzeitig beendete Ampel-Regierung hatte sowohl im Bereich der gesetzlichen als auch der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge neue Ideen entwickelt und dazu im vergangenen Jahr erste Gesetzesentwürfe vorgelegt. Diese wurden jedoch vom 20. Deutschen Bundestag nicht mehr beschlossen. Die Gesetzesvorhaben enthielten viele innovative Elemente, umfassten jedoch auch weitreichende Regelungen zum Rückbau bei der Risikoabsicherung der Versicherungsnehmer in der zusätzlichen Altersvorsorge.

Gundula Roßbach ist Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund
Gundula Roßbach ist Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund

Am auffälligsten war dies bei der vorgesehenen Reform der staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge („Riester-Rente“). So war geplant, auch befristete Auszahlungspläne im Rahmen der geförderten privaten Alterssicherung zuzulassen und darüber hinaus den individuellen Invaliditätsschutz ganz von der Förderung auszuschließen. In der betrieblichen Altersversorgung wiederum sollten die Möglichkeiten für Kapitalabfindungen 
ausgeweitet werden. Diese Pläne verkennen jedoch, dass Altersvorsorge nicht allein ein Sparprozess für die NachErwerbsphase ist. Altersvorsorge ist vielmehr darauf ausgerichtet, das Erwerbseinkommen zu ersetzen und beinhaltet daher sowohl die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko als auch gegen das Risiko der Langlebigkeit.

Ein Wegfall der genannten Risikoabsicherungen würde zu unkalkulierbaren Auswirkungen in der älter werdenden Bevölkerung führen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Erwerbstätigen in der Zusatzvorsorge bereits heute unzureichend gegen Invalidität abgesichert sind. Wenn dann der Fall der Erwerbsminderung tatsächlich deutlich vor dem Rentenalter eintritt, fehlt der Teil der Absicherung, den die Zusatzvorsorge im Drei-Säulen-Modell abdecken sollte. Gleichzeitig unterschätzen die Menschen ihre eigene Lebenserwartung – im Durchschnitt um etwa 5 Jahre. Falls die Menschen dann aber doch länger leben als gedacht, kann das Armutsrisiko gerade im hochbetagten Alter erheblich zunehmen, denn häufig steigt in dieser Lebensphase der Finanzbedarf aufgrund von gesundheitsbedingten Aufwendungen und Pflegebedürftigkeit. Was sich zunächst vor allem als Problem für die Einzelnen darstellt, betrifft auch die Gesellschaft insgesamt. Bei einer unzureichenden Absicherung der Erwerbsminderungs- und Langlebigkeitsrisiken ist zu erwarten, dass die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen und damit die gesamtgesellschaftlichen Kosten künftig steigen werden.

Als Gesellschaft haben wir uns auf ein Drei-Säulen-System in der Alterssicherung verständigt. Die biometrischen Risiken der Langlebigkeit und der Erwerbsminderung sollten durch die gesetzliche, die betriebliche und die private 
Altersvorsorge gemeinsam so abgedeckt werden, dass für die Einzelnen eine ausreichende Lebensstandardsicherung im Alter oder für den Fall der Erwerbsminderung erreicht wird. Nur wenn uns dieser Gleichklang im Regelfall gelingt, können wir von einem funktionierenden Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung mit einer angemessenen, lebenslangen Absicherung der Menschen sprechen.

Downloads

Die Sonderausgabe des Heftes Aktuar Aktuell 2025 anlässlich der DAV/DGVFM Jahrestagung als pdf ( PDF )
Martin Brandt
martin.brandt​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-231

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