Altersvorsorge ohne Risikoabsicherung bleibt unvollständig! (Gastbeitrag von Gundula Roßbach)

Am auffälligsten war dies bei der vorgesehenen Reform der staatlich geförderten privaten Zusatzvorsorge („Riester-Rente“). So war geplant, auch befristete Auszahlungspläne im Rahmen der geförderten privaten Alterssicherung zuzulassen und darüber hinaus den individuellen Invaliditätsschutz ganz von der Förderung auszuschließen. In der betrieblichen Altersversorgung wiederum sollten die Möglichkeiten für Kapitalabfindungen
ausgeweitet werden. Diese Pläne verkennen jedoch, dass Altersvorsorge nicht allein ein Sparprozess für die NachErwerbsphase ist. Altersvorsorge ist vielmehr darauf ausgerichtet, das Erwerbseinkommen zu ersetzen und beinhaltet daher sowohl die Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko als auch gegen das Risiko der Langlebigkeit.
Ein Wegfall der genannten Risikoabsicherungen würde zu unkalkulierbaren Auswirkungen in der älter werdenden Bevölkerung führen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Erwerbstätigen in der Zusatzvorsorge bereits heute unzureichend gegen Invalidität abgesichert sind. Wenn dann der Fall der Erwerbsminderung tatsächlich deutlich vor dem Rentenalter eintritt, fehlt der Teil der Absicherung, den die Zusatzvorsorge im Drei-Säulen-Modell abdecken sollte. Gleichzeitig unterschätzen die Menschen ihre eigene Lebenserwartung – im Durchschnitt um etwa 5 Jahre. Falls die Menschen dann aber doch länger leben als gedacht, kann das Armutsrisiko gerade im hochbetagten Alter erheblich zunehmen, denn häufig steigt in dieser Lebensphase der Finanzbedarf aufgrund von gesundheitsbedingten Aufwendungen und Pflegebedürftigkeit. Was sich zunächst vor allem als Problem für die Einzelnen darstellt, betrifft auch die Gesellschaft insgesamt. Bei einer unzureichenden Absicherung der Erwerbsminderungs- und Langlebigkeitsrisiken ist zu erwarten, dass die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen und damit die gesamtgesellschaftlichen Kosten künftig steigen werden.
Als Gesellschaft haben wir uns auf ein Drei-Säulen-System in der Alterssicherung verständigt. Die biometrischen Risiken der Langlebigkeit und der Erwerbsminderung sollten durch die gesetzliche, die betriebliche und die private
Altersvorsorge gemeinsam so abgedeckt werden, dass für die Einzelnen eine ausreichende Lebensstandardsicherung im Alter oder für den Fall der Erwerbsminderung erreicht wird. Nur wenn uns dieser Gleichklang im Regelfall gelingt, können wir von einem funktionierenden Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung mit einer angemessenen, lebenslangen Absicherung der Menschen sprechen.