Vergleich Multi-GAAP für Versicherungsverträge (HGB, Solvency II, IFRS)
Überblick
Der Ergebnisbericht behandelt in zwölf Kapiteln, wie Versicherungsverträge nach HGB, Solvency II und IFRS zu bilanzieren sind. Wenn möglich, erfolgt eine segmentübergreifende Darstellung. Ausgehend von den grundlegenden Bilanzierungsprinzipien erfolgt ein Vergleich der Regeln zum Ansatz und zu den Vertragsgrenzen mit Schwerpunkt auf den unterschiedlichen Kostenbegriffen. Danach werden die Regelungen zur Bestandssegmentierung gegenübergestellt. Nach diesen vorbereitenden Kapiteln werden die Bewertungsannahmen segmentübergreifend verglichen. Danach wird der Umgang mit zukünftiger Überschussbeteiligung in den verschiedenen Metriken für die Leben- und Krankenversicherung gegenübergestellt. Im zentralen Kapitel versicherungstechnische Rückstellungen in der Schaden-Unfallversicherung erfolgt deren Vergleich für HGB, Solvency II und IFRS. Es schließen sich kurze Kapitel zur passiven Rückversicherung und zur Berücksichtigung von Sicherheitsmargen und Risikopuffern an. Es folgen die zentralen segmentübergreifenden Kapitel zur Bilanzstruktur samt Ausweis und zur Erfolgsrechnung / GuV. Zum Abschluss stellen wir Wasserfall-diagramme als exemplarische Darstellung für eine Überleitung zwischen Solvency II und IFRS dar.
Der Ergebnisbericht betrifft Aktuarinnen und Aktuare2 bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben in den Bereichen der Rechnungslegung, der Reservierung, des Controllings oder des Risikomanagements im Versicherungssektor, die grundlegende Kenntnisse über die parallele Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach HGB, nach Solvency II und nach IFRS benötigen. Er soll außerdem Spezialisten in einer der drei Bilanzierungsmetriken helfen, sich in die beiden anderen einzuarbeiten. Die Analyse enthält die Segmente Lebensversicherung, Krankenversicherung und Schaden-Unfall-Versicherung der Erstversicherung und der passiven Rückversicherung.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Rechnungslegung und Regulierung und den Ausschuss ERM am 6. März 2026 verabschiedet worden.
