Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den Aktuar in der Schaden-/Unfallversicherung
Überblick
Die Ausführungen des Fachgrundsatzes beinhalten im Überblick die Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung und für laufende HUK-Renten.
Ausgangspunkt ist die Richtlinie „Überprüfung der Finanzlage durch den Verantwortlichen Aktuar“, deren Anwendungsbereich Lebensversicherungsunternehmen sowie (unter entsprechenden Voraussetzungen) Pensionskassen und Pensionsfonds umfasst. Dort werden die Anforderungen beschrieben, die Anlagerisiken, die Bedeckung der Solvabilitätsspanne und die Sicherheit der Rechnungsgrundlage Zins zu prüfen. In dieser Ausarbeitung wird dargestellt, in welcher Form die dort angesprochenen Problemstellungen bei Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen behandelt werden können.
Dieser Überblick dient nur der ersten Orientierung und ersetzt nicht die Berücksichtigung der Ausführungen des Fachgrundsatzes.
Dieser Fachgrundsatz betrifft Aktuarinnen und Aktuare in der Rolle als Verantwortlicher Aktuar zur Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (Kapitalversicherung nach Art der Lebensversicherung) und zu laufenden HUK-Renten.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 2. Oktober 2024 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft.
Er ersetzt den Hinweis „Prüfung der Anlagerisiken und der Rechnungsgrundlage Zins durch den HUK-Aktuar“ vom 5. Oktober 2018.