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27.01.2025 | Krankenversicherung
1 min Lesezeit

Kopfschadenfinanzierung

Der Hinweis beschreibt das Modell der Kopfschadenfinanzierung sowie dessen Zielsetzung und gibt aktuariellen Kriterien an, unter denen die Methode der Kopfschadenfinanzierung praktiziert werden kann. Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 27. Januar 2025 verabschiedet worden und stimmt mit dem gleichnamigen Hinweis vom 23. Juni 2020 überein.

Überblick

Der Hinweis beschreibt das Modell der Kopfschadenfinanzierung detailliert und erläutert seine Zielsetzung, die darin besteht, finanzielle Risiken in der Krankenversicherung effizient und transparent zu steuern. Dabei wird aufgezeigt, wie Kopfschäden – also die durchschnittlichen Kosten pro Versicherten für Krankheitsfälle – kalkuliert und in die Prämiengestaltung integriert werden können. Zudem werden die relevanten aktuellen Kriterien und Bedingungen dargelegt, unter denen diese Methode der Kopfschadenfinanzierung in der Praxis angewendet werden kann. Diese Kriterien sollen sicherstellen, dass die Kalkulationen sowohl marktgerecht als auch stabil sind und den versicherungsmathematischen Standards entsprechen, um eine nachhaltige Finanzierung der Versicherungsleistungen zu gewährleisten.

Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft die Aktuarinnen und Aktuare der Krankenversicherung.

Verabschiedung

Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 27. Januar 2025 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft.
Er ersetzt den Hinweis Kopfschadenfinanzierung vom 23.06.2020.

Inhalt

  • Einleitung
  • Überblick
  • Verabschiedung

Downloads

Kopfschadenfinanzierung ( PDF )

Vorversionen

2016-01-19_Hinweis_Kopfschadenfinanzierung.pdf 2020-06-23_Hinweis_Kopfschadenfinanzierung.pdf
Sinem Sarma-Günes
sinem.sarma-guenes​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-226

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