Gesundheitsmanagement
Überblick
Der Ergebnisbericht beschäftigt sich mit der Bedeutung von Prävention und gesundheitsbewussten Verhaltens für die Gesellschaft und jeden einzelnen Menschen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen Krankenversicherer im Rahmen des Gesundheitsmanagements zur Förderung von Prävention und gesundheitsbewusstem Verhalten bei ihren Versicherten beitragen können. Da hiervon auch das Aufgabenspektrum der Aktuarinnen und Aktuarinnen und Aktuare betroffen ist, wird dieses komplexe und vielschichtige Themengebiet erstmalig in dem vorliegenden Ergebnisbericht der DAV aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.
Als Konsequenz der wahrgenommenen Bedeutung vorbeugender Maßnahmen sind bereits im Jahr 2000, beauftragt durch das Bundesministerium für Gesundheit, nationale Gesundheitsziele erarbeitet worden.
Damit verbunden wächst auch die Nachfrage der Versicherten nach Gesundheitsdienstleistungen ihres Krankenversicherers. Entsprechend entwickeln sich die Unternehmen weiter zum Gesundheitsdienstleister. In diesem Zusammenhang entstehen auch für Aktuarinnen und Aktuarinnen und Aktuare verschiedene neue Aufgabenfelder.
Für die gesetzliche und private Krankenversicherung bestehen mit SGB V und § 192 VVG unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen zur Förderung von Primärprävention im Rahmen des Gesundheitsmanagements.
Damit die private Krankenversicherung in gleichem Maße wie die gesetzliche Krankenversicherung die Umsetzung der Präventionsstrategie unterstützen kann, ist eine Anpassung der für die PKV geltenden gesetzlichen Regelungen erforderlich. Auf den Bedarf und die Notwendigkeit wird in dem Bericht hingewiesen, und es werden auch erste Überlegungen zu einer Umsetzung aufgeführt.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.
Verabschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Krankenversicherung am 13. Dezember 2022 verabschiedet worden.