Einordnung der Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
Überblick
Die UBR ist in ihrer Gesamtheit dem Versicherungszweig Unfallversicherung und der Sparte Unfall zugeordnet. Sie beinhaltet bezüglich der Beitragsrückzahlung Elemente, die auch der kapitalbildenden Lebensversicherung eigentümlich sind. Ihre rechtliche Behandlung weist deshalb Besonderheiten auf, die von den in der Allgemeinen Unfallversicherung geltenden Regelungen abweichen. Im Ergebnisbericht wird deshalb die rechtliche Einordnung der UBR umfassend dargestellt. Für die Regelungen, in die die UBR explizit einbezogen wird, beschränkt sich die Beschreibung auf die wichtigsten Aspekte der Anwendbarkeit. Die Details sind in den Gesetzestexten und den einschlägigen Kommentaren nachzulesen.
Ziel des Ergebnisberichts ist es, eine Hilfestellung bei Fragen zur UBR zu geben. Betrachtet werden die unterschiedlichen Gesetze, in denen sich Bestimmungen zur UBR finden. Mit dieser Ausarbeitung leistet der DAV-Ausschuss Schadenversicherung auch einen Beitrag zu seinem satzungsgemäßen Auftrag, die Ausbildung junger Aktuarinnen und Aktuare auf seinem Aufgabenfeld zu fördern.
Das Dokument stammt in seiner Ursprungsfassung vom Dezember 1999 und wird bei Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen jeweils aktualisiert.
Verabschiedung
Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Schadenversicherung am 14. Juni 2024 verabschiedet worden.