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27.09.2021 | Schadenversicherung
1 min Lesezeit

Berufspflichten des Aktuars bei der Tarifgestaltung in der Schadenversicherung

Der Hinweis erläutert die Bedeutung der Standesregeln für Aktuarinnen und Aktuare bei der Tarifgestaltung in der Schadenversicherung. Die Arbeitsgruppe Tarifierungsmethodik des Ausschusses Schadenversicherung hat die Ausarbeitung im Zuge der turnusgemäßen Revision überprüft und eine grundlegende Neufassung erstellt. Der Hinweis ist durch den DAV-Vorstand am 27. September 2021 verabschiedet worden und ersetzt den gleichnamigen, letztmalig am 23. Juni 2020 überprüften, Hinweis vom 25. Juni 2007.

Überblick

Ziel des Hinweises ist es, die konkrete Bedeutung der Standesregeln für Aktuarinnen und Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) bei der Tarifkalkulation in der Schadenversicherung zu erläutern. Damit soll für praktisch arbeitende Aktuarinnen und Aktuare eine klare Grenze verdeutlicht werden, bis zu der sie aufgrund der Standesregeln Verantwortung übernehmen müssen. Gleichzeitig soll klargestellt werden, mit welchen Arbeitsschritten sie der Verantwortung gerecht werden können. Jenseits dieser Grenze ergibt sich aus den Standesregeln keine Verantwortung für Aktuarinnen und Aktuare. Gleichzeitig sollen klare Definitionen gegeben werden, um Diskussionen um Begrifflichkeiten zu vermeiden.

Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft die Aktuarinnen und Aktuare der Schadenversicherung. Dieser Hinweis ist an die in der Tarifierung tätigen Aktuarinnen und Aktuare gerichtet – nicht an Funktionen des Risikomanagements wie z.B. die VmF, interne Revision, Riskmanagement Funktion oder andere.

Sie gilt nicht für Lebens- bzw. Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung. Die Ausarbeitung betrifft auch nicht die Schaden- und Unfallversicherung, wenn und soweit rechtliche oder aktuarielle Vorgaben aus der Lebens- oder Krankenversicherung bei dem jeweiligen Produkt zu beachten sind. Dies gilt insbesondere für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und die HUK-Renten.

 

 

Verabschiedung

Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 27. September 2021 verabschiedet worden und ersetzt den gleichnamigen, letztmalig am 23. Juni 2020 überprüften, Hinweis vom 25. Juni 2007.

Inhalt

  • Einleitung
  • Überblick
  • Verabschiedung

Downloads

Berufspflichten des Aktuars bei der Tarifgestaltung in der Schadenversicherung ( PDF )
Nadine Kolodziej
nadine.kolodziej​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-227

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