Auswirkungen der Anpassung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2025
Überblick
Der Ergebnisbericht behandelt Fragestellungen zu den Auswirkungen der Anpassung des Höchstrechnungszinses (HRZ) zum 01.01.2025 auf die HGB-Bilanz von Lebensversicherern und betrifft Aktuare in der Lebensversicherung und in der Wirtschaftsprüfung bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben im Rahmen der Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Planungsrechnungen. Der Anwendungsbereich umfasst die Bilanzierung von Verträgen mit Zinsgarantie, die unter § 341f Abs. 2 HGB und die DeckRV fallen.
Verabschiedung
Der Ausschuss Rechnungslegung und Regulierung hat am 23. September 2024 einen Ergebnisbericht zum Thema „Auswirkungen der Anpassung des Höchstrechnungszinses zum 01.01.2025“ verabschiedet.