Anforderungen an einen ökonomischen Szenariengenerator
Überblick
Es geht in diesem Fachgrundsatz darum, die in Deutschland tätigen Aktuare darauf hinzuweisen, was sie bei der Anwendung von Kapitalmarktmodellen beachten sollten.
Kapitalmarktmodelle dienen generell dazu, Kapitalmärkte bzw. dort zu findende Investments oder sich daraus abzuleitende Risikofaktoren, über den Zeitverlauf in die Zukunft zu projizieren. Grundsätzlich finden sich im aktuariellen Kontext zwei verschiedene Paradigmen und Anwendungsgebiete dieser Projektion (für genauere Definitionen verweisen wir auf die zugrundeliegenden Hauptabschnitte dieses Dokuments):
- Realistische (“real-world”) Projektion des Kapitalmarkts
- Risikoneutrale[1] Projektion des Kapitalmarkts
Zentrale Themen für beide Anwendungsfälle, welche wir später weiter detailliert erarbeiten, sind die Fragestellungen:
- Welche mathematischen Modelle sind grundsätzlich geeignet zur Modellierung der einzelnen Kapitalmarktinstrumente und Risikofaktoren?
- Wie kann man diese Modelle kalibrieren, d.h. wie sind die Parameter der Modelle zu setzen?
- Wie sind diese Modelle bzw. sich daraus resultierende Simulationen zu validieren?
Grundsätzlich gliedert sich der vorliegende Hinweis daher wie folgt:
- Zunächst werden im Abschnitt II Metathemen der Modellierung von Kapitalmärkten diskutiert. Ziel ist es, dort übergreifende Themen der Modellierung, Kalibrierung, Daten und Validierung zu behandeln sowie für die weiteren Abschnitte relevante einleitende Fragestellungen zu behandeln. Insbesondere werden dort auch Fragestellungen zur Kalibrierung in inaktiven Marktsegmenten behandelt.
- Die Abschnitte III und IV behandeln dann separate entsprechende Modellierungs-, Kalibrierungs- und Validierungsthemen in Kontext der real-world bzw. der risikoneutralen Modellierung.
[1] oft auch “marktkonsistente” Projektion genannt
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist mit der Verabschiedung durch den Vorstand der DAV am 27.11.2023 in Kraft getreten und ersetzt den gleichnamigen, redaktionell überarbeiteten Hinweis vom 01.08.2017. Des Weiteren umfasst dieser Hinweis die Inhalte des früheren DAV-Fachgrundsatzes „Kalibrierung in inaktiven Marktsegmenten“ vom 04.12.2014, der damit im vorliegenden Fachgrundsatz aufgeht.