Aktuarielle Aspekte der Schadenreservierung
Überblick
Ziel dieser Ausarbeitung ist es, die konkrete Bedeutung der Standesregeln und der DAV-Richtlinie ISAP1 für Aktuarinnen und Aktuare bei der Schadenreservierung zu erläutern. Damit sollen praktisch arbeitenden Aktuarinnen und Aktuaren Bereiche aufgezeigt werden, in denen sie durch ihre Tätigkeit Verantwortung übernehmen.
Gleichzeitig soll klargestellt werden, nach welchen Prinzipien und mit welchen Arbeitsschritten sie der Verantwortung gerecht werden können, indem sie aktuarielle Methoden sachgerecht und sorgfältig anwenden und die Reservierung ihrer fachkundigen Beurteilung unterziehen ("actuarial judgement").
Der Hinweis befasst sich mit den Anforderungen bei Datenerhebung und -aufbereitung, Durchführung der Reserveschätzung (aktuarielle Analyse), der Berichterstattung, der Validierung sowie der Dokumentation. Auf Grund des Prinzipien-orientierten Ansatzes dieses Hinweises werden hier keine konkreten Methoden beschrieben, vielmehr wird dazu auf die einschlägige Literatur und DAV-Veröffentlichungen verwiesen.
Der sachliche Anwendungsbereich dieses Fachgrundsatzes betrifft die Aktuarinnen und Aktuare der Schaden- und Unfallversicherung. Sie gilt nicht für Lebens- bzw. Krankenversicherung jeglicher Art. Die Ausarbeitung betrifft auch nicht die Schaden- und Unfallversicherung, wenn und soweit rechtliche oder aktuarielle Vorgaben aus der Lebens- oder Krankenversicherung bei dem jeweiligen Produkt zu beachten sind. Dies gilt insbesondere für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) und die HUK-Renten.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 9. März 2023 verabschiedet worden und ersetzt den gleichnamigen Hinweis vom 12. Januar 2017, der im Rahmen des turnusgemäßen Revisionsverfahrens inhaltlich überprüft und redaktionell überarbeitet wurde.