Weiterer Reformbedarf auch nach dem BRSG II – renditestarke betriebliche Altersversorgung auch außerhalb des Sozialpartnermodells ermöglichen
Gleichzeitig machte er deutlich: Nach dem BRSG II müsse die Politik weitere Weichen stellen, um die betriebliche Altersversorgung von unnötigen Restriktionen zu befreien und ihr volles Potenzial zu entfalten.
Garantieniveau bei der BZML flexibler gestalten – Renditechancen erhöhen

Die Garantie des vollen Beitragserhalts in der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) erweist sich als Renditekiller und vermittelt ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Denn sie bedingt zum einen eine vorsichtige Kapitalanlage mit niedrigen Erträgen, zum anderen unterliegt sie der schleichenden Entwertung durch Inflation. Es ist alles andere als sicher, dass in dieser Konstellation der reale Kaufkraftverlust der eingezahlten Beiträge ausgeglichen werden kann. Das IVS schlägt deshalb vor, die gesetzliche Mindestgarantie auf 60 Prozent der eingezahlten Beiträge abzusenken. So lassen sich Garantien mit einer sachwertorientierten Anlage verbinden und damit langfristig Renditen deutlich oberhalb der Inflation bei gleichzeitigem Grundschutz durch Garantien erzielen.
Höhere Attraktivität durch eine moderne Rentenphase
Auch die Rentenphase in der betrieblichen Altersversorgung muss attraktiver gestaltet werden. Heute führen die gesetzlichen Vorgaben für Direktversicherungen und Pensionskassen dazu, dass die Rentenphase mit einer lebenslang garantierten Rente startet und Überschussanteile zur stufenweisen Erhöhung der laufenden garantierten Rente verwendet werden müssen. Die Folge dieser „Garantietreppe“: niedrige Startrenten und eingeschränkte Renditechancen in der Rentenphase, so dass attraktive Rentenhöhen erst in höheren Altern erreicht werden. Das IVS fordert daher mehr Flexibilität: Es muss der rechtliche Rahmen für Startrenten geschaffen werden, die zu Beginn nicht vollständig, sondern nur teilweise garantiert werden. Der nicht garantierte Teil wird aus Überschussanteilen oder Fondserträgen erbracht. Was möglich werden sollte, ist ein „Schieberegler“-Modell für die Rentenphase, bestehend aus einer garantierten Basisrente und einem individuellen kapitalmarktabhängigen Renditebaustein, je nach Risikoappetit. Damit würde die betriebliche Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichten attraktiver werden.
Fazit: Auch nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II besteht Handlungsbedarf, damit die betriebliche Altersversorgung ihr Potenzial langfristig voll ausschöpfen kann. „Wir brauchen eine betriebliche Altersversorgung, die auch in der Rentenbezugsphase höhere Renditechancen bietet, und das nicht nur im Sozialpartnermodell, sondern in der Breite“, so Oecking. „Dafür müssen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.“
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