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25.03.2026 | Position & Stellungnahme
3 min Lesezeit

Impulse für die Alterssicherungskommission der Bundesregierung - IVS bezieht Stellung

Das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. gibt in einem offenen Brief Impulse an die Alterssicherungskommission der Bundesregierung. Darin betont das IVS die Notwendigkeit, die kapitalgedeckte Altersversorgung zu stärken.

Impulse für die Alterssicherungskommission der Bundesregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der absehbaren deutlichen Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch reduzierte Rentensteigerungen bedarf es für die jüngeren Beitragszahler einer Perspektive für ein hinreichendes Niveau der finanziellen Absicherung im Alter. Dazu ist eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung zwingend erforderlich.

Deshalb bedarf es des Auf- und Ausbaus einer zusätzlichen Alterssicherung durch die kapitalgedeckten Systeme der betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge. Die dadurch stärkere Kapitaldeckung der Altersversorgung erhöht die Resilienz des Gesamtsystems, da unterschiedliche Finanzierungsmechanismen Risiken diversifizieren, konjunkturelle Schwankungen besser ausgleichen und langfristige strukturelle Belastungen abfedern können. Zudem existiert mit der Kapitaldeckung einer betrieblichen oder privaten Versorgung ein etabliertes und hervorragend bewährtes Instrument zum Vermögensaufbau und zur Partizipation breiter Schichten an der Wertschöpfung der Gesamtwirtschaft. 

Eine solche kapitalgedeckte, zusätzliche Altersversorgung leistet aus unserer Sicht auch einen Beitrag zur generationenorientierten Finanzierung, da diese Mittel nicht in einem umlagefinanzierten System für die Vorgenerationen verwendet werden, sondern jede Generation diese zusätzliche Altersversorgung für die eigene Versorgung aufbaut und sichert.

Um für möglichst viele Menschen ein auskömmliches lebenslanges Alterseinkommen sicherzustellen, bedarf es zudem einer sehr hohen Verbindlichkeit der zusätzlichen, kapitalgedeckten Altersvorsorge über alle Bevölkerungsschichten hinweg. Die Erfahrung zeigt, dass mit steuerlich geförderten Anreizsystemen die Erreichung des Versorgungsziel eines lebenslangen Alterseinkommens, durch das alle Grundbedürfnisse ausreichend abgesichert werden, nicht hinreichend gewährleistet ist. Die lebenslange Sicherstellung einer gewissen Mindestabsicherung für die erwerbstätige Bevölkerung ist dabei am ehesten durch ein Obligatorium zu erreichen.

Für die notwendige Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung kommt dabei der betrieblichen Altersversorgung eine besondere Bedeutung zu, da über sie große Teile der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer systematisch erreicht werden können und die Einbindung der Arbeitgeber nicht nur rein organisatorischer Art sein muss, sondern durchaus auch zu einer Beteiligung an der Beitragslast genutzt werden kann. Aufgrund der kollektiven Gestaltung und Verwaltung der betrieblichen Versorgungswerke oder ggf. einer privaten Vorsorge mit obligatorischer Ausprägung sind diese durch die geringeren oder ganz entfallenden Abschluss- und Verwaltungskosten und eine kollektive Kapitalanlage deutlich effizienter als Individuallösungen. Um hierbei die zusätzlichen Lasten erträglich zu gestalten, ist es unseres Erachtens sinnvoll, die Beiträge zu einer solchen kapitalgedeckten zusätzlichen Alterssicherung über einen längeren Zeitraum behutsam anzuheben, um die Belastungen für Arbeitnehmer und ggf. auch Arbeitgeber durch Wirtschaftswachstum und damit einhergehende Produktivitätszuwächse und Einkommenssteigerungen oberhalb der Inflation ohne allzu große Wohlstandseinbußen erträglich zu gestalten. Zudem muss sichergestellt sein, dass etwaige Pflichtbeiträge für die Arbeitgeber nicht mit einer Haftung verknüpft sind.

Eine konkrete Gestaltung einer solchen kapitalgedeckten zusätzlichen und lebenslangen Altersversorgung ist grundsätzlich nicht nur mit Garantien möglich, sondern kann auch mit deutlich reduzierten oder sogar ganz ohne Garantien sowohl in der Anwartschaft als auch im Rentenbezug sehr vorteilhaft für die Versorgungsberechtigten umgesetzt werden, weil mit reduzierten oder entfallenden Garantien auch im Rentenbezug insgesamt höhere Leistungen für die Versorgungsberechtigten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit er zielt werden können. Ein bereits existierendes Beispiel hierfür ist die reine Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung.

Bei geeigneter Gestaltung können hier durch kollektive Mechanismen auch Schwankungen ausgeglichen oder abgemildert werden. Des Weiteren lassen sich langfristige und illiquide alternative Kapitalanlagen eher in kollektiven Systemen einsetzen, wovon neben den Versorgungsberechtigten auch die Volkswirtschaft und damit die Bevölkerung insgesamt profitieren.

Flankierend zu einer mit hoher Verbindlichkeit auch bezüglich der erforderlichen Beitragshöhe versehenen, betrieblichen oder privaten zusätzlichen Altersversorgung ist eine tragfähige Standardlösung für diejenigen erforderlich, die nicht durch eine betriebliche Altersversorgung erfasst werden oder privat vorsorgen – etwa Selbstständige, atypisch Beschäftigte oder Personen in kleinen Unternehmen ohne eigenes Versorgungsangebot. In diesem Rahmen können effiziente Kollektive gebildet und verwaltet werden, wodurch Skaleneffekte genutzt, Verwaltungskosten gesenkt und Versorgungslösungen standardisiert, transparent und verlässlich ausgestaltet werden können. 

Insgesamt ist die Balance zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Elementen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unter Berücksichtigung der Kapitalmarktrisiken neu zu kalibrieren. Ziel muss ein ausgewogenes, leistungsfähiges und für die Bürgerinnen und Bürger verständliches System sein, das die Lasten fair zwischen den Generationen verteilt, die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge in hohem Maße verbindlich macht und gleichzeitig auch zukünftigen Generationen einen verlässlichen und weitgehend lebensstandardsichernden Schutz vor Altersarmut bietet.
 

Gerne sind wir bereit, in einem weitergehenden, gerne auch schriftlichen Austausch unsere Vorschläge weiter auszuführen und ggf. auch zu quantifizieren sowie Rückfragen zu beantworten.

Inhalt

  • Einleitung
  • Impulse für die Alterssicherungskommission der Bundesregierung

Downloads

2026-03-14_Brief_Alterssicherungskommission_IVS.pdf
Birgit Kaiser
birgit.kaiser​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-210
Birgit Kaiser

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