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26.11.2025 | Pressemeldung
2 min Lesezeit

DAV empfiehlt auch für 2027 einen Höchstrechnungszins für Lebensversicherungs-Neuverträge in Höhe von 1,0 Prozent

Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten. 

Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV
Susanna Adelhardt, Vorsitzende der DAV

„Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, so Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV).

Geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa führen dazu, dass die Kapitalmärkte aktuell und auch künftig stärker schwanken. Der Höchstrechnungszins orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, das wiederum maßgeblich von der Geldpolitik der Zentralbanken beeinflusst wird. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank bei rund 2 Prozent bleibt.

Insgesamt zeigt sich das Zinsniveau weiterhin stabil, aufgrund der genannten Unsicherheiten ist jedoch weiterhin Vorsicht geboten. Besonders wichtige langfristige Referenzzinsen wie der zehnjährige EUR-Swapsatz lagen im bisherigen Verlauf des Jahres 2025 deutlich über 2 Prozent. Somit besteht ein ausreichender Sicherheitsabstand zu einem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent. „Das heutige Zinsniveau ist damit weiterhin spürbar höher als in den Jahren der Niedrigzinsphase vor 2022“, so Adelhardt.

Auch die Inflation hat sich nach den hohen Werten der Jahre 2021 bis 2023 spürbar beruhigt. In Deutschland und im Euroraum liegt sie inzwischen wieder in einem Bereich, der dem Zielwert der Europäischen Zentralbank entspricht. Die EZB erwartet für das Jahr 2025 eine Inflation von rund 2 Prozent, was auf eine weiterhin stabile geldpolitische Ausrichtung schließen lässt.
 

Modelle bestätigen einen stabilen Höchstrechnungszins

Die aktuellen Modellrechnungen der DAV untermauern diese Einschätzung. Für ein repräsentatives Anlageportfolio ergeben sich künftig erzielbare Durchschnittsrenditen, die dauerhaft über dem empfohlenen Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent liegen. Dabei liegen die Ergebnisse der Berechnungen wegen der zuletzt stabilen längerfristigen Zinsen im Bereich des Vorjahres.

Vor diesem Hintergrund kommt die DAV zu dem Ergebnis, dass der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bei 1,0 Prozent stabil gehalten werden sollte. Daher empfiehlt die DAV auch für das Jahr 2027 einen Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen in Höhe von 1,0 Prozent.

Von 2022 bis 2024 lag der Höchstrechnungszins aufgrund des langanhaltenden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent. Im Jahr 2025 wurde er auf 1,0 Prozent angehoben, da sich das allgemeine Zinsniveau Anfang 2022 deutlich erhöht hatte. Dieses Niveau soll nun nach Einschätzung der Aktuarinnen und Aktuare beibehalten werden.
 

Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses

Zur Ermittlung des empfohlenen Höchstrechnungszinses verwendet die DAV Szenarien für die Entwicklung der Renditen eines repräsentativen Neuanlageportfolios. Diese Szenarien werden mit Hilfe eines stochastischen Modells gewichtet. Um kurzfristige Schwankungen abzuschwächen, wird daraus ein fünfjähriger Durchschnittswert gebildet. „Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40 Prozent angewendet“, erläutert Adelhardt. Der Gesetzgeber hatte diesen Abschlag für den Höchstrechnungszins seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Aufsichtsregimes Solvency II gefordert. Auch wenn die Vorgabe inzwischen nicht mehr besteht, nutzt die DAV den Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen. Zur Gewährleistung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus wurde außerdem beschlossen, dass der Sicherheitsabschlag auch in Niedrigzinsphasen immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.

Der vorgeschlagene Höchstrechnungszins in Höhe von 1,0 Prozent für 2027 stellt eine Empfehlung für eine gesetzliche Obergrenze dar. Die Lebensversicherungsunternehmen und die Verantwortlichen Aktuare legen innerhalb dieses Rahmens eigenständig fest, welchen Garantiezins sie ihren Kundinnen und Kunden anbieten.
 

Eine Grafik, die die Entwicklung des Höchstrechnungszinses seit dem Jahr 1986 zeigt. Seit 2025 beläuft er sich auf 1 Prozent (Stand November 2025).
Die Entwicklung des Höchstrechnungszinses seit dem Jahr 1986. Seit 2025 beläuft er sich auf 1,0 Prozent (Stand November 2025).

Inhalt

  • Einleitung
  • Modelle bestätigen einen stabilen Höchstrechnungszins
  • Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses

Downloads

Pressemitteilung zur Höchstrechnungszins-Empfehlung der DAV für 2027 ( PDF ) Schaubild Entwicklung des Höchstrechnungszinses ( PNG )
Annika Lobergh
annika.lobergh​@aktuar.de +49 (0) 221/912 554-231

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