Der Bundesrat hat heute zwei zentrale Gesetze zur Stärkung der Alterssicherung beschlossen: das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Rentenpaket) sowie das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz). Am Mittwoch hat das Kabinett das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) und das IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. vermissen weiterhin ein tragfähiges langfristiges Zielbild zur Alterssicherung und sehen die echte Absicherung im Alter – durch lebenslange Leistungen und kapitalmarktorientierte Finanzierung – unzureichend adressiert.













