Weiterbildungsverzeichnis
Die Mitglieder der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) und des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. (IVS) sind gemäß der vereinseigenen Standesregeln dafür verantwortlich, sich den für ihre Berufsausübung erforderlichen, jeweils aktuellen Kenntnisstand durch entsprechende Weiterbildung zu erhalten. Auf Basis dieser Verpflichtung ist zum 1. Januar 2014 eine Weiterbildungsordnung in Kraft getreten, die diese Pflicht hinsichtlich des Umfangs und der Dokumentation der persönlichen Aktivitäten konkretisiert.
Zur Weiterbildung zählen neben versicherungs- und finanzfachlichen Themen auch alle Themen mit Bezug zu aktuariellen Tätigkeiten wie z. B. juristische Themen sowie Präsentationstechniken oder Personalführung. Die 20 pro Kalenderjahr erforderlichen Weiterbildungsstunden können über die Teilnahme an Veranstaltungen, eigene Vorträge und Publikationen und durch das Engagement als Dozent oder Dozentin oder in Gremien erbracht werden. Die Mitglieder können höchstens acht der 20 Weiterbildungsstunden als Selbststudium leisten. Durch die Möglichkeit, die geforderten Weiterbildungsstunden aus dem laufenden Jahr, den Vorjahren und den nachfolgenden Jahren auf einem Gleitzeitkonto zu erfassen, können die Mitglieder die Erfüllung ihrer Weiterbildungspflicht innerhalb von drei Jahren flexibel gestalten.
Im Weiterbildungsverzeichnis sind alle DAV-Mitglieder aufgeführt, die die Weiterbildungsanforderungen gemäß Weiterbildungsordnung erfüllen und einer Veröffentlichung des eigenen Eintrags im Weiterbildungsverzeichnis zugestimmt haben. Das Verzeichnis wird nicht fortlaufend aktualisiert, sondern einmal jährlich zum 1. April erstellt. Der maßgebliche Stichtag ist der 1. Januar, wobei geleistete Weiterbildungsstunden noch bis zum 31. März des Folgejahres nachgemeldet werden können.
Wichtig: Ein nicht vorhandener Eintrag im Weiterbildungsverzeichnis bedeutet somit nicht, dass dieses Mitglied die Weiterbildungsanforderungen nicht erfüllt!