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Grundlagen des Berufsstands

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​Grundlagen des Berufsstands

Standesregeln der Aktuare und Aktuarinnen

Mit Aufnahme in die DAV verpflichten sich die Mitglieder, die Standesregeln der DAV zu befolgen, die im Interesse des Berufsstandes und der Allgemeinheit ein fachlich einwandfreies und einheitliches Auftreten der Aktuarinnen und Aktuare gewährleisten sowie das Vertrauen der Auftraggeber und das Ansehen der Aktuarinnen und Aktuare in der Öffentlichkeit sicherstellen. Diese berufsständischen Verhaltensnormen sollen dazu beitragen, die Unabhängigkeit, Objektivität, Fachkompetenz und Integrität der Aktuarinnen und Aktuare bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit zu gewährleisten. Die Standesregeln, die in der nebenstehenden Infobox zum Download bereit stehen, gelten gleichermaßen für die Mitglieder des IVS.

Fachgrundsätze der DAV

Fachgrundsätze sind Veröffentlichungen der DAV, in denen – zusammen mit den Standesregeln – die Grundsätze für eine ordnungsmäßige Ausübung der Tätigkeit der Aktuarinnen und Aktuare niedergelegt sind. Fachgrundsätze zeichnen sich dadurch aus, dass

  • sie aktuarielle Fachfragen behandeln,

  • sie von grundsätzlicher und praxisrelevanter Bedeutung für Aktuarinnen und Aktuare sind,

  • sie berufsständisch durch ein Feststellungsverfahren legitimiert sind, das allen Aktuarinnen und Aktuaren eine Beteiligung an der Feststellung ermöglicht, und

  • ihre ordnungsgemäße Verwendung seitens der Mitglieder durch ein Disziplinarverfahren berufsständisch abgesichert ist.

Bevor eine Ausarbeitung als Fachgrundsatz in Kraft treten kann, durchläuft sie ein mehrstufiges Feststellungsverfahren. Das von der Mitgliederversammlung der DAV verabschiedete Feststellungsverfahren für Fachgrundsätze steht Ihnen in dem blauen Kasten auf der rechten Seite als Download zur Verfügung.

Die verabschiedeten Fachgrundsätze aus den verschiedenen Fachgebieten stehen Ihnen auf den Webseiten der Fachgebiete unter „Unsere Themen“, im jeweiligen Bereich „Veröffentlichungen“, zum Download zur Verfügung.

Fachgrundsätze zu berufsständischen Fragen

Fachgrundsätze, die berufsständische Fragen und somit alle von Aktuarinnen und Aktuaren erbrachten Leistungen betreffen, werden in der nachfolgenden Box veröffentlicht.

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Ergebnisberichte der DAV

Von den Fachgrundsätzen zu unterscheiden sind Ergebnisberichte, die von den einzelnen Gremien der DAV erstellt und verabschiedet werden. Sie dienen insbesondere der Information der Mitglieder der DAV und der Förderung der fachlichen Diskussion. Die Ergebnisberichte aus den verschiedenen Fachgebieten stehen Ihnen auf den Webseiten der Fachgebiete unter „Unsere Themen“, im jeweiligen Bereich „Veröffentlichungen“, zum Download zur Verfügung.

Ergebnisberichte zu berufsständischen Fragen

Nachfolgend finden Sie Ergebnisberichte des Ausschusses für berufsständische Fragen.

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Pflicht zur ständigen Weiterentwicklung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten

Aktuarinnen und Aktuare tragen Verantwortung in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie für die Altersvorsorge. Ihr Wirken beeinflusst Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig. Gleichzeitig entwickelt sich das aktuarielle Aufgabenspektrum ständig weiter. Aktuarinnen und Aktuare der DAV sind gemäß den Standesregeln deshalb dafür verantwortlich, sich den für ihre Berufsausübung erforderlichen, jeweils aktuellen Kenntnisstand durch entsprechende Weiterbildung zu erhalten.

Auf Basis dieser Verpflichtung zur persönlichen Weiterbildung haben die Mitglieder der DAV im Frühjahr 2013 eine Weiterbildungsordnung verabschiedet, die diese Pflicht hinsichtlich des Umfangs und der Dokumentation konkretisiert.

Zur Weiterbildung zählen neben versicherungs- und finanzfachlichen Themen auch alle Themen mit Bezug zu aktuariellen Tätigkeiten wie z. B. juristische Themen sowie Präsentationstechniken oder Personalführung. Das zugehörige Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen wird von der DAV und der Deutschen Aktuar- Akademie (DAA) kontinuierlich ausgebaut.

Außerdem können Mitglieder der DAV bzw. der DGVFM als Tutoren eigenverantwortlich Veranstaltungen als Weiterbildung zugänglich machen. Vorgaben hierzu werden in der Tutorenrichtlinie konkretisiert.

Die Akkreditierung von Veranstaltungen, die weder gemäß des Tutorenprinzips noch von der Vereinigung organisiert werden, wird in der Akkreditierungsrichtlinie geregelt.

Alle Unterlagen stehen rechts zum Dowload zur Verfügung; im internen Bereich der Webseite werden den Mitgliedern weitere detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt.

Disziplinarordnung

Für den Fall eines Verstoßes gegen die Standesregeln oder Fachgrundsätze durch die Aktuarinnen und Aktuare, greift die Disziplinarordnung, die den internationalen Gepflogenheiten entspricht. Die Disziplinarordnung und den Ablauf des modifizierten Disziplinarverfahrens finden Sie in der rechten Downloadbox.

Ein Mitglied, gegen das eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, kann laut geltender Satzung gegen diese beim Vorstand der DAV Berufung einlegen. Sollte der Vorstand der Berufung nicht stattgeben, so wird diese zwingend von einem Berufungsausschuss abschließend entschieden. Die dazugehörige Berufungsordnung finden Sie ebenfalls im rechten Downloadbereich.

Wiederaufnahmeordnung

Eine Beendigung der Mitgliedschaft kann einerseits gemäß § 7 der DAV-Satzung durch Austritt durch das Mitglied auf freiwilliger Basis sowie andererseits auf Beschluss des Vorstands nach § 8 der Satzung erfolgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine erleichterte Wiederaufnahme in die DAV möglich; Details regelt die Wiederaufnahmeordnung der DAV.


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Regularien der Vereinigung

Hier stehen für Sie die wichtigsten berufsständischen Regularien der Vereinigung zum Download bereit:

Standesregeln für Aktuarinnen und Aktuare

Feststellungsverfahren für Fachgrundsätze

Disziplinarordnung

Berufungsordnung

Feststellungsverfahren berufsständischer Regularien

Weiterbildung für Aktuare

Hier finden Sie die Grundlagen des Weiterbildungssystems von DAV und IVS:

Weiterbildungsordnung

Tutorenrichtlinie

Akkreditierungsrichtlinie

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