Das IVS fordert mehr Gestaltungsspielraum für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten und möchte deshalb das Betriebsrentenrecht lockern. Worum es dabei konkret geht.
Das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. (IVS) fordert mehr Flexibilität für die Auszahlungsphase von Betriebsrenten. Derzeit müssen bei Direktversicherungs- und Pensionskassenzusagen sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung laufender Renten verwendet werden. Das führt zu niedrigen Startrenten, die erst allmählich durch die Zuteilung von Überschüssen ansteigen und am höchsten sind, wenn die Rentnerin oder der Rentner verstirbt.
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