KI in der Versicherungswirtschaft

Nach langen Verhandlungen haben die EU-Mitgliedstaaten im Rat nun die KI-Verordnung auf den Weg gebracht und bindende Vorgaben für den Einsatz von KI in Europa beschlossen. Der risikobasierte Ansatz der Verordnung, der KI-Anwendungen nach ihrem Risikopotenzial differenziert, ist grundsätzlich der richtige Ansatz. Die KI-Verordnung sollte Innovationen allerdings nicht im Wege stehen. Leider stuft die Verordnung versicherungsspezifische KI-Anwendungen im Lebens- und Krankenversicherungsbereich als hochriskant ein und setzt damit auf die bereits bestehende Regulierung zusätzliche hohe Anforderungen für die Unternehmen. Dies führt zu hohen Kosten. Angesicht des bereits bestehenden hohen Schutzniveaus haben wir uns – im Schulterschluss mit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA – nachdrücklich für eine Regulierung mit Augenmaß eingesetzt.
Problematisch ist ebenfalls, dass die KI-Verordnung keine Rechtsicherheit für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung und zum Test von KI schafft. Art. 10 Abs. 5 ermöglicht lediglich die Nutzung besonders sensibler Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen bei hochriskanter KI unter sehr engen Voraussetzungen. Auch gegen eine zusätzlich für Anwender verpflichtende Folgenabschätzung zur Betroffenheit der Grundrechte haben wir stets unsere Bedenken geäußert, da eine Bewertung der Auswirkungen bereits im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt. Es ist gut, dass die Grundrechtsfolgenabschätzung nun immerhin in Verbindung mit der Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden kann.
Positiv zu bewerten ist hingegen die noch einmal enger gefasste KI-Definition, die sich nun stärker an den Vorgaben der OECD orientiert. Es ist richtig, dass nur Systeme mit selbstlernenden Elementen als KI gelten. Gut, dass auch die Entscheidungsträger in Brüssel dies erkannt und umgesetzt haben. Darüber hinaus schafft die KI-Verordnung nun Rechtssicherheit, die für die Entwicklung und Umsetzung von KI-Anwendungen in den Unternehmen wichtig ist.
Unsere Kundinnen und Kunden können bereits heute vielseitig von den Vorteilen des KI-Einsatzes in der Versicherungswirtschaft profitieren. So können wir unser Geschäft durch KI viel schneller, kostengünstiger und wesentlich effizienter gestalten. Nehmen wir die Schadensregulierung als Beispiel. Ein bisweilen zeitaufwendiger Prozess, der mit langen Wartezeiten, umfangreichen Sachverständigengutachten und ellenlangen Papierformularen verbunden ist. Mithilfe von KI-Anwendungen können wir den Schadenregulierungsprozess hingegen automatisieren und beschleunigen. So können bereits kurz nach einem Unfall Bilder der entstanden Schäden per App hochgeladen werden. Dank KI-basierter Bilderkennung werden diese vollautomatisch analysiert, sodass innerhalb weniger Minuten eine Entscheidung über Reparatur bzw. Schadensumme getroffen und ein entsprechender Kostenvoranschlag erstellt werden kann. Natürlich haben unsere Versicherten auch jederzeit das Recht auf eine Überprüfung. Der Mensch bleibt immer die letzte Instanz.
Mit künstlicher Intelligenz können wir auch Versicherungsbetrug erschweren. Betrugsfälle stellen leider in nahezu allen Sparten ein Problem dar und verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe für die Gemeinschaft der Versicherten. Neue KI-Systeme bieten jedoch immer bessere Möglichkeiten zur Erkennung von Versicherungsbetrug, die traditionelle regelbasierte Methoden deutlich übertreffen. Sie können große Datenmengen schneller verarbeiten und Muster erkennen, die für Menschen oftmals nicht direkt offensichtlich sind. Bei Auffälligkeiten, die auf einen Betrugsversuch hinweisen, erhalten unsere Schadensbearbeiter dann eine entsprechende Meldung. Die Überprüfung, ob ein Betrug vorliegt, obliegt am Ende also immer dem Menschen. Daraus ergeben sich nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch insgesamt ein effizienterer und schnellerer Schadensbearbeitungsprozess. Beides kommt unmittelbar den Versicherten zugute.
