Hauptregion der Seite anspringen

Aufgrund technischer Probleme ist die Downloadfunktion der Postbox zurzeit eingeschränkt. Wir arbeiten an dem Problem und bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

  • Partnerportale
  • Werde Aktuar
  • EAA
  • actuview
  • actupool
Login
de
en
Logo
  • Über uns
    • Berufsstand
      • Themen
      • Vereinigungen
      • Ehrenamtliches Engagement
      • Internationale Vernetzung
      • Geschäftsstelle
      • Jobbörse
    • Qualifizierung
      • DAV-Ausbildung
      • CADS-Ausbildung
      • CERA-Ausbildung
      • IVS-Ausbildung
      • DAA-Weiterbildung
      • Unser Qualitätsanspruch
  • Wissen
    • Fachinformationen
    • Magazine
    • Multimedia
    • Regularien
  • Veranstaltungen
    • Überblick
      • Jahrestagung
      • Herbsttagung
      • IVS-Forum
      • 125 Jahre DAV
    • Angebot und Buchung
  • Newsroom
  • Meine DAV
    • Hilfe zum Login
11.03.2025 | Actuarial Data Science
1 min Lesezeit

Vermeidung von Bias und Diskriminierung im Bereich Data Science

Der Einsatz von Data Science Methoden, insb. KI, birgt das Risiko, dass durch verzerrte Daten ungewollt Vorurteile verfestigt werden und statistische Modelle und KI-Systeme im rechtlichen Sinn diskriminieren. Der Ergebnisbericht zeigt technische und organisatorische Maßnahmen zur Bias-Reduktion, gibt Handlungsempfehlungen und erläutert die Leitlinien von EIOPA, BaFin und europ. KI-Verordnung. Ziel ist es, für mögliche Risiken zu sensibilisieren und eine verantwortungsvolle KI-Nutzung zu fördern.

Überblick

Der verstärkte Einsatz von Data Science Methoden, insbesondere Künstlicher Intelligenz (KI), bietet der Versicherungsbranche ein enormes Potenzial zur Geschäftsverbesserung, birgt gleichzeitig aber auch das Risiko, dass durch verzerrte Daten ungewollt Vorurteile verfestigt und statistische Modelle und KI-Systeme im rechtlichen Sinne diskriminieren. Einen Rahmen zum Umgang mit Fairness, Transparenz und Nichtdiskriminierung geben die Leitlinien der AI High-Level Expert Group der Europäischen Kommission, die Ausführungen von EIOPA und BaFin sowie die am 1. August 2024 in Kraft getretene Europäische KI-Verordnung.

Der Ergebnisbericht erläutert konkrete technische und organisatorische Maßnahmen, um Bias und Diskriminierung in der aktuariellen Data Science Anwendung zu erkennen und zu vermeiden. Entlang des Data Science-Standardprozesses CRISP-DM werden Handlungsempfehlungen vorgestellt und diskutiert. Praxisorientierte Notebooks ergänzen den Bericht, um die praktische Anwendbarkeit zu fördern. Eine Zusammenfassung der relevanten gesetzlichen Anforderungen sowie eine Diskussion der Anwendung von Fairness-Metriken runden den Bericht ab. 

Ziel ist es, Aktuarinnen und Aktuare[1], die im Bereich Data Science aktiv sind oder sich für diesen Bereich interessieren, für das Risiko im Umgang mit Bias zu sensibilisieren, konkrete Hilfestellungen und Fragestellungen an die Hand zu geben und den rechtlichen Rahmen aufzufrischen, um eine langfristig faire, transparente und ethisch verantwortungsvolle Nutzung von Data Science-Methoden und KI zu gewährleisten. 

Darüber hinaus dient der Ergebnisbericht allen Mitgliedern und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.[2]

 


[1] Auch wenn hier und im Folgenden die Aktuarinnen und Aktuare explizit genannt werden, spricht die DAV alle Geschlechter und Identitäten gleichermaßen an. Dies gilt auch für alle anderen hier genannten Personengruppen.

[2] Die sachgemäße Anwendung des Ergebnisberichts erfordert aktuarielle Fachkenntnisse. Dieser Ergebnisbericht stellt deshalb keinen Ersatz für entsprechende professionelle aktuarielle Dienstleistungen dar. Aktuarielle Entscheidungen mit Auswirkungen auf persönliche Vorsorge und Absicherung, Kapitalanlage oder geschäftliche Aktivitäten sollten ausschließlich auf Basis der Beurteilung durch eine(n) qualifizierte(n) Aktuar DAV/Aktuarin DAV getroffen werden.

Verabschiedung

Dieser Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Actuarial Data Science am 11.03.2025 verabschiedet worden.

Inhalt

  • Einleitung
  • Überblick
  • Verabschiedung

Downloads

Vermeidung von Bias und Diskriminierung im Bereich Data Science ( PDF )
Sinem Sarma-Günes
sinem.sarma-guenes​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-226

Verwandte Fachinformation

Telematik Kfz
17.06.2021 | Fachinformation
Telematik in der Kfz-Versicherung – Status quo

Der Ergebnisbericht stellt den aktuellen Stand der Telematik in der Kfz-Versicherung dar und gibt Aktuaren in diesem Kontext einen Überblick über die…

Modelle Methoden
17.05.2019 | Fachinformation
Aktuarieller Umgang mit Big Data in der Schadenversicherung

Der Ergebnisbericht bietet einen Überblick über verschiedene Anwendungsmöglichkeiten, eine Beschreibung wesentlicher Anforderungen zur Sicherstellung…

Schadenhäufigkeitsmodellierung GLM Deep Learning Gradient Boosting
01.03.2024 | Fachinformation
Schadenhäufigkeitsmodellierung in der Schadentarifierung mit GLM, Deep Learning und Gradient Boosting

Welchen Mehrwert können Methoden des Maschinellen Lernens für die Schadentarifierung bieten? Zur Klärung dieser Frage werden Schadenhäufigkeiten auf…

Sitemap
  • Datenschutz
  • Beschwerdestelle
  • Kontakt
  • Impressum
  • Über uns
    • Berufsstand
      • Themen
      • Vereinigungen
      • Ehrenamtliches Engagement
      • Internationale Vernetzung
      • Geschäftsstelle
      • Jobbörse
    • Qualifizierung
      • DAV-Ausbildung
      • CADS-Ausbildung
      • CERA-Ausbildung
      • IVS-Ausbildung
      • DAA-Weiterbildung
      • Unser Qualitätsanspruch
  • Wissen
    • Fachinformationen
    • Magazine
    • Multimedia
    • Regularien
  • Veranstaltungen
    • Überblick
      • Jahrestagung
      • Herbsttagung
      • IVS-Forum
      • 125 Jahre DAV
    • Angebot und Buchung
  • Newsroom
  • Meine DAV
    • Hilfe zum Login