Verfahren zur Beteiligung an den Bewertungsreserven bei regulierten Pensionskassen
Überblick
Der Ergebnisbericht betrifft Aktuarinnen und Aktuare, die für regulierte Pensionskassen tätig sind, welche gemäß § 211 Abs. 2 Nr. 2 VVG von den Regelungen des § 153 VVG abweichen. Diese Pensionskassen werden in diesem Ergebnisbericht vereinfachend als „regulierte Pensionskassen“ bezeichnet.
Es wird ausdrücklich empfohlen, aufgrund der Überarbeitung dieses Ergebnisberichts die bisherige Praxis bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere Pensionskassen, deren technischer Geschäftsplan unmittelbar auf diesen Ergebnisbericht verweist, gilt darüber hinaus jedoch für alle regulierten Pensionskassen, die gemäß § 211 Abs. 2 Nr. 2 VVG von den Regelungen des § 153 VVG abweichen.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.
Verabschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Fachausschuss Altersversorgung am 11. Juni 2025 verabschiedet und am 11. Juni 2025 zusätzlich vom Vorstand des IVS bestätigt worden.