Verfahren zur Beteiligung an den Bewertungsreserven bei regulierten Pensionskassen
Überblick
Der vorliegende Ergebnisbericht beschreibt ein von § 153 VVG abweichendes Verfahren zur Beteiligung an den Bewertungsreserven bei regulierten Pensionskassen. Der sachliche Anwendungsbereich dieser Ausarbeitung betrifft ausschließlich regulierte Pensionskassen, die gemäß § 211 Abs. 2 Nr. 2 VVG von den Regelungen des § 153 VVG abweichen. Diese werden in diesem Ergebnisbericht vereinfachend als „regulierte Pensionskassen“ bezeichnet.
Es wird ausdrücklich empfohlen, aufgrund der Überarbeitung dieses Ergebnisberichts die bisherige Praxis bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere Pensionskassen, deren technischer Geschäftsplan unmittelbar auf diesen Ergebnisbericht verweist, gilt darüber hinaus jedoch für alle regulierten Pensionskassen, die gemäß § 211 Abs. 2 Nr. 2 VVG von den Regelungen des § 153 VVG abweichen.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.
Verabschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Fachausschuss 16. September 2024 verabschiedet und am 16. September 2024 zusätzlich vom Vorstand des IVS bestätigt worden.