Umsetzung der Eigenen Risikobeurteilung (ERB) bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Überblick
Der Ergebnisbericht behandelt Fragestellungen für die praktische Umsetzung des Rundschreibens 09/2020 „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)“ der BaFin (ERB-Rundschreiben) und wendet sich an Aktuare, die für eine EbAV im Rahmen der ERB tätig sind, insbesondere für die Unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) und die Versicherungsmathematische Funktion (VMF).
Die Umsetzung der Mindestanforderungen an die ERB betrifft insbesondere die Beurteilung des gesamten Risikoprofils einer EbAV bzw. der von ihr betriebenen Altersversorgungssysteme. Im Rahmen der ERB hat die EbAV insbesondere
- die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems,
- den gesamten Finanzierungsbedarf,
- operationelle Risiken,
- ESG-Risiken sowie
- Risiken für Versorgungsanwärter und -empfänger in Bezug auf die Auszahlung ihrer Altersversorgungsleistungen
zu beurteilen. Dabei ist auf mögliche Maßnahmen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs sowie zum Schutz der Versorgungsanwärter und -empfänger einzugehen.
Die vorgestellten Ansätze sind als Hinweise zu einzelnen Aspekten der ERB zu verstehen und können – unter geeigneter Auslegung des Proportionalitätsgrundsatzes – Anhaltspunkte zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die ERB liefern, wobei auch andere Vorgehensweisen möglich sind.
Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.
Verbschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Fachausschuss Altersversorgung am 17. Januar 2024 verabschiedet und am 17. Januar 2024 zusätzlich vom Vorstand des IVS bestätigt worden.