Umgang mit uneinheitlichen Risikomerkmalen bei Tarifwechsel- und Fortsetzungsrechten
Übebrlick
Die nachfolgenden Ausführungen des Fachgrundsatzes behandeln grundlegende Fragen zur Sicherstellung der risikogerechten Kalkulation und die Wahrung der Belange der Versicherten, wenn Tarifwechselrechte zwischen Tarifen mit individuell risikogeprüften Versicherten und Tarifen, die keine individuelle Risikoprüfung vorsehen, bestehen. Für diese Konstellation werden
- rechtliche Rahmenbedingungen beleuchtet,
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Wahrung der Belange der Versicherten vorgestellt,
- Praxisbeispiele dargestellt sowie
- Handlungsoptionen bei Identifizierung von eingetretenen Belastungen durch unterschiedlich risikogeprüfte Kollektive behandelt.
Dieser Fachgrundsatz betrifft Aktuare in der Rolle als Verantwortlicher Aktuar bei der Ausführung aktuarieller Aufgaben im Rahmen der Erst- und Nachkalkulation von Kranken- und Pflegeversicherungstarifen.2 Nicht behandelt werden Aspekte der kollektiven, langfristigen Bewertung, wie z.B. die Einordnung unter Solvency II oder IFRS.
Der Anwendungsbereich dieses Fachgrundsatzes umfasst alle Produkte der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sowohl bei Kalkulation nach Art der Lebensversicherung als auch nach Art der Schadenversicherung.
Verabschiedung
Dieser Hinweis ist durch den Vorstand der DAV am 21. Juni 2023 verabschiedet worden und tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft.