• Partnerportale
  • Werde Aktuar
  • EAA
  • actuview
  • actupool
Login
de
en
Logo
  • Über uns
    • Berufsstand
      • Themen
      • Vereinigungen
      • Ehrenamtliches Engagement
      • Internationale Vernetzung
      • Geschäftsstelle
      • Jobbörse
    • Qualifizierung
      • DAV-Ausbildung
      • CADS-Ausbildung
      • CERA-Ausbildung
      • IVS-Ausbildung
      • DAA-Weiterbildung
      • Unser Qualitätsanspruch
  • Wissen
    • Fachinformationen
    • Magazine
    • Multimedia
    • Regularien
  • Events
    • Angebote
      • Jahrestagung
      • Herbsttagung
      • 125 Jahre DAV
    • Buchung
  • Newsroom
  • Meine DAV
29.11.2019 | betriebliche Altersversorgung
1 min Lesezeit

Überschussbeteiligung bei Pensionskassen als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Die Arbeitsgruppe Pensionskassen des Fachausschusses Altersversorgung hat den Hinweis „Allgemeine Hinweise zur Handhabung der Überschussbeteiligung bei Pensionskassen als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ vom 2. Juli 2010 überprüft und eine grundlegende Neufassung der Ausarbeitung erstellt. Diese behandelt Fragestellungen zur Überschussbeteiligung bei Pensionskassen und gilt grundsätzlich sowohl für regulierte als auch für nicht regulierte Pensionskassen.

Übersicht

Dieser Hinweis ist eine grundlegende Überarbeitung des Hinweises „Allgemeine Hinweise zur
Handhabung der Überschussbeteiligung bei Pensionskassen als Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung“ vom 2. Juli 2012.
Der Hinweis behandelt Fragestellungen zur Überschussbeteiligung ausschließlich bei Pensionskassen.
Er geht nicht auf Sonderfragen bei Sterbekassen ein. Die Ausführungen gelten grundsätzlich
sowohl für regulierte als auch für nicht regulierte Pensionskassen, auf Unterschiede wird im
Einzelnen hingewiesen. Der Hinweis gilt zwangsläufig nur sehr eingeschränkt für Pensionskassen,
denen ein Finanzierungssystem zugrunde liegt, für welches Überschüsse nicht typisch sind; dies
betrifft insbesondere Pensionskassen, die sich mittels Bedarfs- oder Deckungsprämie oder nach
dem Bilanzausgleichsverfahren finanzieren. Ebenso ist der Hinweis nur eingeschränkt anwendbar
für Pensionskassenzusagen im Rahmen der reinen Beitragszusage; Fragestellungen zur versorgungstechnischen
Gestaltung reiner Beitragszusagen gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz
werden in einem Ergebnisbericht von aba und IVS behandelt, auf den an dieser Stelle verwiesen
wird.

Dieser Fachgrundsatz betrifft Aktuare der Pensionskassen.

Verabschiedung

Dieser Hinweis wurde durch den Vorstand der DAV am 26. November 2019 verabschiedet und zusätzlich
vom Vorstand des IVS bestätigt.
Der Hinweis tritt mit der Bekanntgabe auf der Internetseite der DAV in Kraft. Er ersetzt den Hinweis
„Allgemeine Hinweise zur Handhabung der Überschussbeteiligung bei Pensionskassen als
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung“ vom 2. Juli 2012.

Inhalt

  • Einleitung
  • Übersicht
  • Verabschiedung

Downloads

Überschussbeteiligung bei Pensions-kassen als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ( PDF )

Vorversionen

05.01.2012 Allgemeine Hinweise zur Handhabung der Überschussbeteiligung bei Pensionskassen als Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ( PDF )
Theofilos Gouloumis
theofilos.gouloumis​@aktuar.de +49 (0) 221 912 554-225

Verwandte Fachinformation

Biometrische Rechnungsgrundlagen Rechnungszins Pensionskassen Pensionsfonds Versorgungsträger
28.01.2019 | Fachinformation
Biometrische Rechnungsgrundlagen und Rechnungszins bei Pensionskassen und Pensionsfonds

In dieser Richtlinie werden die bei der Wahl der Rechnungsgrundlagen in Betracht zu ziehenden Rahmenbedingungen beschrieben und allgemeine Grundsätze…

Rechnungszins Pensionskassen Nettoverzinsung
02.08.2022 | Fachinformation
Angemessenheit des Rechnungszinses bei regulierten Pensionskassen

Im Zuge der turnusmäßigen Revision von Fachgrundsätzen hat die Arbeitsgruppe Pensionskassen des Fachausschusses Altersversorgung den Hinweis…

Übertragungswert Versorgungsanwartschaften Direktzusage Direktversicherung Unterstützungskasse Pensionskassen Pensionsfonds
26.06.2022 | Fachinformation
Aktuarielle Aspekte bei der Bestimmung des Übertragungswerts in der betrieblichen Altersversorgung

Im Zuge der turnusgemäßen Revision von Fachgrundsätzen hat die Arbeitsgruppe Versorgungsausglich des Fachausschusses Altersversorgung den Hinweis…

Sitemap
  • Datenschutz
  • Beschwerdestelle
  • Kontakt
  • Impressum
  • Über uns
    • Berufsstand
      • Themen
      • Vereinigungen
      • Ehrenamtliches Engagement
      • Internationale Vernetzung
      • Geschäftsstelle
      • Jobbörse
    • Qualifizierung
      • DAV-Ausbildung
      • CADS-Ausbildung
      • CERA-Ausbildung
      • IVS-Ausbildung
      • DAA-Weiterbildung
      • Unser Qualitätsanspruch
  • Wissen
    • Fachinformationen
    • Magazine
    • Multimedia
    • Regularien
  • Events
    • Angebote
      • Jahrestagung
      • Herbsttagung
      • 125 Jahre DAV
    • Buchung
  • Newsroom
  • Meine DAV