Übernahme von PSV-Beiträgen durch die Pensionskasse
Überblick
Während im Betriebsrentengesetz für Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen ursprünglich kein besonderer Schutz für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers vorgesehen war, führte eine Gesetzesänderung im Jahr 2020 dazu, dass auch Zusagen über bestimmte Pensionskassen in den Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) einbezogen wurden. Der vorliegende Ergebnisbericht behandelt die Frage, ob die Pensionskasse die anfallenden Beiträge an den PSVaG an Stelle des Arbeitgebers wirtschaftlich tragen kann und worauf bei der Ausgestaltung einer derartigen wirtschaftlichen Übernahme zu achten ist.
Verabschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Fachausschuss Altersversorgung am 19. Mai 2025 verabschiedet und am 19. Mai 2025 zusätzlich vom Vorstand des IVS bestätigt worden.