Turnusgemäße Überprüfung der Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“
Überblick
Die turnusmäßige Überprüfung der Richtlinie „Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes“ vom 14. September 2005, aktualisiert am 12. Januar 2018, hat ergeben, dass die Richtlinie beibehalten werden kann. Dieses Resultat basiert u.a. auf den Ergebnissen der Überprüfung der Richtlinie „Herleitung der DAV-Sterbetafel 2004 R für Rentenversicherungen2“ und den Erkenntnissen veröffentlicht im aktuellen Trendbericht3 der DAV.
Basierend auf den Versichertendaten der Rentenversicherungspools von Gen Re, Munich Re und Swiss Re wurde neben den genannten Untersuchungen ein Niveauvergleich mit der Reservierungstafel DAV2004R-B20 durchgeführt. Dieser Vergleich zeigt ein ausreichendes Sicherheitsniveau und legt keinen Änderungsbedarf nahe. Gleichzeitig besteht aufgrund der weiterhin vorhandenen Bestände an Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, auch zukünftig Bedarf für die Richtlinie. Der Verantwortliche Aktuar eines Lebensversicherungsunternehmens muss allerdings überprüfen, ob diese Rechnungsgrundlagen 1. Ordnung mit den darin enthaltenen Sicherheitsmargen für die Bestände des eigenen Unternehmens angemessen und ausreichend vorsichtig sind. Der Ergebnisbericht ist an die Mitglieder und Gremien der DAV zur Information über den Stand der Diskussion und die erzielten Erkenntnisse gerichtet und stellt keine berufsständisch legitimierte Position der DAV dar.
Verabschiedung
Der Ergebnisbericht ist durch den Ausschuss Lebensversicherung am 27. November 2023 verabschiedet worden.